Oder: Die Crux mit den 80-prozentigen Mehrheiten!
Die Personalvertretungs- und Gewerkschaftswahlen rücken näher und treiben ihre Blüten. Parteien mit Wahlergebnissen von 70%, 80% und in manchen Bereichen sogar 100% (dort, wo sich niemand sonst anzutreten getraut) entwickeln eigenartige, totalitäre Verhaltensweisen und fühlen sich dabei auch gar nicht im Unrecht.
Weil man dem Stimmvieh und dem Urnenpöbel die Illusion einer echten Wahl nicht vorenthalten möchte, inszeniert man halt so etwas wie „Vorwahlen“. Je nach Abteilung in unterschiedlicher Qualität und Intensität durchgeführt, darf der/die Wählende zwischen FSG-Pest und FSG-Cholera wählen und eine Vorzugsstimme abgeben. Andere wahlwerbende Fraktionen stehen natürlich nicht drauf, denn es handelt sich ja um FSG-Vorwahlen.
Wenn jemand aus der Verwaltung kommt, weiß er um die Notwendigkeit von gesetzlichen Grundlagen für dies und das und alles Mögliche. Bei der FSG dürfte dieses Wissen – falls jemals breitflächig vorhanden – irgendwie verloren gegangen sein: Schwindlige Vorwahlen ohne gesetzliche Grundlage, während der Dienstzeit und unter Verwendung von Ressourcen der Stadt Wien haben wir in keinem Gesetz, Erlass, Dienstanweisung oder sonstigen Regularien gefunden.
Besonders unsinnig erscheint hier die mancherorts durchgeführte „Briefvorwahl“ für Personen, die abwesend (Urlaub, krank, Kur, Reha…) sind und denen damit die Wahl zwischen FSG-Ahörnchen und FSG-Bhörnchen entgehen könnte. Ein Dienststellenausschussvorsitzender hat sich in einer Aussendung schon vorab bei der Personalstelle für die Übermittlung der (sensiblen) Daten bezüglich der Abwesenheiten bedankt.
Lebhaft kann ich mir die Würdigung des Sachverhaltes durch die Datenschutzbehörde vorstellen, wenn für eine FSG-Vorwahl sensible, personenbezogene Datensätze rechtsgrundlos durch den Dienstgeber übermittelt werden.
Diese FSG-Vorwahlen waren und sind ein juristisches Nullum. Sie sind nicht nur nicht erlaubt, sie sind verboten.
Lassen Sie sich nicht täuschen – die echten und einzigen Wahlen basieren auf einer gesetzlichen Grundlage und finden im Mai 2019 statt.
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