In den Medien horchte die neue Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein mit der Mitteilung auf, die AUVA müsse 500 Millionen Euro einsparen. Dies bedeutet eine Budgetreduzierung von rund 40 Prozent zu bisher. Nun ist die AUVA eine der ganz wichtigen Säulen der österreichischen Gesundheitsvorsorge, rund 5 Millionen Menschen sind dort versichert. ArbeitnehmerInnen, Selbstständige, Kinder, PensionistInnen, Schüler, Studierende – sie alle würde dies massiv treffen. Sieben Spitäler und fünf Rehabilitationszentren gibt es in Österreich, alleine in Wien würde die Hälfte aller Unfallopfer danach keine Leistungen der AUVA mehr erhalten, sollten die Pläne der Regierung in die Tat umgesetzt werden. Das Interessante daran ist, dass dieser Sozialversicherungsträger von den ArbeitgeberInnen finanziert wird, durchschnittlich 26 Euro im Monat kostet diese Versicherung den Unternehmen und Betrieben und sichert den Schutz bei Arbeitsunfällen bzw. die Beratung, wie solche zu verhindern sind. Für Unternehmen unter 50 MitarbeiterInnen ist die AUVA-Beratung übrigens kostenlos. Entfallen diese Beiträge, müssten die ArbeitnehmerInnen selbst für Unfallschäden aufkommen, die sie im Dienst erleiden. Sprich, Mensch muss sich alles selber blechen und hat halt Pech, wenn er „patschert im Dienst“ ist. Eine Rente im Versehrtenfall bekommt Mensch dann natürlich auch nicht mehr.

Zwischen 1995 und 2011 haben sich Unternehmen durch die Leistungen der AUVA rund 2,2 Milliarden Euro erspart, da die Unfallrate in diesem Zeitpunkt enorm zurückging. Der volkswirtschaftliche Nutzen aus diesen Leistungen wird sogar mit 8,6 Milliarden Euro beziffert. Gibt es das nicht mehr, ist mit einem Anstieg an Arbeitsunfällen, Arbeitsunterbrechungen und damit enormen Kosten für ArbeitgeberInnen und (in erster Linie) ArbeitnehmerInnen zu rechnen. Dies ist der neuen Frau Gesundheitsministerin aber offenbar egal.

Doch nicht nur das: Laut dem Obmann des „Zentralverbandes der Österreichischen Pensionisten und Pensionistinnen ZVPÖ ist „die Ankündigung der Regierung kein Willkürakt sondern Bestandteil einer Strategie, die zwei Ziele verfolgt: Leistungen des System der österreichischen Sozialversicherung unter dem Titel der Zusammenlegung der Versicherungsanstalten in Frage zu stellen und vor allem die Unternehmen von „#Lohnnebenkosten“ d.h. von Sozialversicherungsbeiträgen, die eigentlich Lohnbestandteile sind, zu „entlasten“. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden von den Unternehmen aufgebracht und betragen 1,3% der Lohnsumme bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Die so erzielten Einnahmen der AUVA betragen 1,4 Mrd. Euro. Nimmt man der AUVA 500 Mill. Euro weg, so bedeutet das den Leistungsumfangs der AUVA um über ein Drittel zu reduzieren. Diese 500 Mill. Euro sollen sich offensichtlich die Unternehmen als Sozialversicherungsbeiträge ersparen.“

Überdies gab es bereits vor wenigen Jahren eine Reduzierung der Beiträge für ArbeitgeberInnen um 0,1%, was damals einen Umfang von 90 Millionen EURO entsprach. Kürzt man das Budget erneut, ist wie beschrieben mit dem Ausfall von über einem Drittel aller Leistungen zu rechnen – mit oben erwähnten katastrophalen Folgen. Dies gilt es im Interesse aller zu verhindern. Wir brauchen die AUVA mehr denn je.

Als unabhängige GewerkschafterInnen der KIV sehen wir eine Zerschlagung der AUVA in vielerlei Hinsicht als problematisch an: Einmal weil die größte Sozialversicherungsanstalt Österreichs zum Schutz der ArbeitnehmerInnen bestehen bleiben muss, um Lohn- und Sozialdumping der Unternehmen zu verhindern, andererseits weil es nicht sein kann, dass Menschen, die entweder ihr Berufsleben beendet haben oder noch nicht im Berufsleben stehen, keinen Unfallschutz oder das Recht auf Auszahlung von Renten haben. Es kann nicht sein, das ArbeitnehmerInnen für Unfälle im Beruf selber zahlen müssen, die passieren, weil ihre DienstgeberInnen gefährliche Arbeit von ihnen verlangen.

Auch interessant: laut „Kontrast.Blog“ (https://kontrast.at/hartinger-klein-will-unfallversicherung-aufloesen/) bewarb sich Ministerin Hartinger-Klein 2013 für den Posten der Generalsekretärin der AUVA, bekam diesen nicht und hatte bis Anfang 2018 eine Klage gegen diese Entscheidung laufen.

Norbert Hofer wiederum hat nach seinem „Freizeit“unfall sechs Monate Intensivbetreuung von der AUVA erfahren. 2014 suchte er bei der PVA um Berufsunfähigkeitspension und Pflegegeld an. Er ist darüber hinaus Mitglied des Bundesbehindertenbeirates.

(https://kurier.at/politik/inland/berufsunfaehig-fpoe-kandidat-norbert-hofer-wollte-pflegegeld-und-fruehpension/220.005.281)

Grafik: fanjianhua / Freepik

 

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