Dienstzuteilung: Alle Infos für BeamtInnen, Vertragsbedienstete und „Neu“-Bedienstete der Gemeinde Wien

Was ist eine Dienstzuteilung?
Welche Aufgaben muss ich nach einer Dienstzuteilung übernehmen?
Mitwirkungsrechte der Personalvertretung
Weitere Infos

Was ist eine Dienstzuteilung?

Eine Dienstzuteilung ist die vorübergehende Zuweisung zu einer anderen Dienststelle oder zur Besorgung anderer Geschäfte. Bei. SIe unterscheidet sich jedoch für BeamtInnen, Vertragsbediensteten und Neubediensteten (ab 1. Jänner 2018) von der Versetzung in mehreren Punkten: Eine Dienstzuteilung ist prinzipiell eine vorübergehende, nicht auf Dauer ausgelegte Maßnahme. Selbst bei einer Formulierung „bis auf weiteres“ ist von keinem dauerhaften Zustand auszugehen.

Weiters kannst du bei einer Dienstzuteilung auch nur für einen Teil deiner Arbeitszeit einer anderen Dienststelle zugewiesen werden, den Rest hast du wie gewohnt an deiner ursprünglichen Stelle zu versehen.

Welche Aufgaben muss ich übernehmen?

Es gilt für dich als BeamtIn, Vertragsbedienstete/n oder Neubedienstete/n (ab 1. Jänner 2018): Du bist im Allgemeinen nur zur Durchführung jener Geschäfte verpflichtet, zu deren Verrichtung du auf Grund deiner Anstellung und des allgemeinen Geschäftskreises deiner Bedienstetengruppe bestimmt bist. Wenn es der Dienst jedoch erfordert, kannst du nach Maßgabe deiner Eignung vorübergehend auch zur Verrichtung eines anderen Geschäftskreises herangezogen werden.

Mitwirkungsrechte der Personalvertretung

Die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung sind bei einer Dienstzuteilung nur sehr schwach ausgebildet und beschränken sich – anders als bei Versetzungen – auf die bloße Information durch die Dienstgeberin.

Weitere Infos

Bist du BeamtIn, dann kannst du in der Dienstordnung (§ 19 Abs. 1) genauer nachlesen. Bist du Vertragsbedienstete/r, dann kannst du in der Vertragsbedienstetenordnung (§ 10) genauer nachlesen. Als „Neu“-Bedienstete/r (Diensteintritt nach 1. Jänner 2018) kannst du im Wiener Bedienstetengesetz (§ 11) genauer nachlesen. Natürlich kannst du uns aber auch unter 01 4000 838 67 anrufen und dich persönlich beraten lassen.

Diese Informationen beziehen sich auf das Dienstrecht der Stadt Wien. Bitte wende dich für Auskünfte im Detail telefonisch an unsere Zentrale unter 01 4000 838 67. Stand: 11.5.2020.

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