Die Dienstbekleidungsordnung regelte die Angelegenheiten rund um unsere Dienstbekleidung (Mindesttragedauer, Reinigung usw.) per Verordnung des Stadtsenates. Seit 2018 ist dies in die Kompetenz der Dienststellen übergegangen und der Personalvertretung (jeweiliger Hauptausschuss) wurde ein Mitwirkungsrecht eingeräumt.
Höchste Zeit! Damit lebt die Hoffnung für die MitarbeiterInnen unserer Stadt, endlich bedarfsorientierte und hautfreundliche Wäsche zu bekommen.
Wir hoffen inständig, dass die unten angeführten Negativbeispiele damit der Vergangenheit angehören:
Einmal die Originalgröße und daneben nach einmaligem Waschen (natürlich nur mit 40 Grad)
Die „Qualitätsunterleiberl“ die nach einmal Waschen nicht mehr bis zum Handgelenk reichen
Euer Distel-Team ;o)