Mehr Qualität oder doch nur Etikettenschwindel?

Frage:

Die neuen Kolleginnen und Kollegen durch qualitativ hochwertige Weiterbildungen bei wichtigen Themen auf den gleichen Stand bringen: Wer kann dazu schon NEIN sagen?

Antwort:

Alle, die sich die Mühe machen, hinter die Ankündigungen zu blicken, die nebenbei kommuniziert werden.

Beim Ablauf der gegenwärtig praktizierten Einschulung ist es eher Glückssache, ob sich die Möglichkeit zum Kennenlernen des konkreten Tätigkeitsfeldes ergibt. Je nach regionaler Personalsituation, Kultur und abhängig davon ob Berufsneuling oder Profi gibt es mal ein Monat, mal nur 3 Tage Einschulung mit Beidiensten.

Diese zugegebenermaßen nicht optimale Situation wird als Argumentationsgrundlage genommen um … ja um was zu tun?

  • Um Verbesserungen bei der Einschulung zum Wohle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Klientinnen und Klienten zu bewirken?
  • Oder gibt es doch noch andere Intentionen, die uns nicht so offen kommuniziert werden?

Obwohl die Dienstgeberin nicht in der Lage ist, flächendeckend für einen Monat die Ressourcen und Strukturen zum Einstieg zu sichern, plant sie dennoch ein Einschulungsjahr für alle Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger – möglichst ab sofort!

Was bedeutet das wirklich?

In diesem Einschulungsjahr machen sie neben dem Turnus- und Wechseldienst, der zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erforderlich ist, Fortbildungen. Die zusätzlichen Schulungsmaßnahmen finden – nach jetzigem Plan der „Qualitätssicherung und Organisation“ – über das Jahr verteilt, geblockt und dezentral statt. Ein Ersatz dieser Stunden in der jeweiligen Einrichtung durch zusätzliches Personal ist nicht vorgesehen.

Dadurch stehen den Kindern und Jugendlichen definitiv weniger Betreuungsstunden zur Verfügung.

Es sollen – wie so oft – die gleichen Leistungen mit weniger Ressourcen erbracht werden. Eine Rechnung, die nicht aufgehen kann. Eine Qualitätssicherungsmaßnahme, die zu verminderter Qualität in der Betreuung führt ist ein Paradoxon … der Begriff „Qualitätssicherung“ also doch nur ein Etikettenschwindel?

Eigentlich unverschämt!

Die Dienstgeberin spart dabei sogar noch etwas ein, weil: Erstes Dienstjahr = Einschulung-Neu =weniger Gehalt!

Die Argumentation dafür wäre: wer erst eingeschult werden muss, kann noch keine vollwertige Dienstleistung erbringen und verdient daher nicht die vollen Bezüge. Das bringt jeder neuen Sozialpädagogin und jedem neuen Sozialpädagogen (je nach Dienststelle) einen GEHALTSVERLUST von bis zu 6000 € brutto in diesem Einschulungsjahr und die entsprechenden Einsparungen für die Dienstgeberin! Kann es sein, dass hier die wahre Intention der Dienstgeberin ans Tageslicht kommt?

Die Fraktion KIV/UG ist der Meinung, dass die neuen Kolleginnen und Kollegen in sozialpädagogischen Einrichtungen von Anfang an, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt ihres ersten Nachtdienstes (nach einem Monat) die volle Verantwortung für acht Kinder tragen, deshalb auch ein Recht auf die volle Bezahlung haben.

Das Einschulungsjahr…

… darf stundenmäßig nicht zu Lasten des Teams gehen.
… darf zu keinen finanziellen Einbußen führen.
… soll inhaltlich schwerpunktmäßig im Zusammenhang mit der zugeteilten Dienststelle stehen.
… soll Fortbildungen anbieten, die eine Ergänzung zur Berufsausbildung darstellen und die Spezialisierung der MAG ELF abbilden.
… soll eine mindestens eintägige Teamfindung an der Dienststelle beinhalten.

Fazit:

Kampf dem Etikettenschwindel! Zu behaupten, ohne zusätzliche Geldmittel wäre eine intensivere Einschulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich, ist schlichtweg unseriös. Wer hier mehr Qualität haben möchte, muss Geld in die Hand nehmen und darf diese Kosten nicht beim Personal oder den Kindern und Jugendlichen requirieren!

Siehe auch: https://www.kiv.at/potemkin-sche-gruesse

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