GÖD wurde überrumpelt, FCG und FSG werden beim Bundes-Dienstrecht von ihren Parteien übergangen.

Regierung auf Konfrontationskurs

Genau das war der Stil der alten ÖVP-FPÖ-BZÖ-Regierung 2000-2006 – „speed kills“- drüberfahren.

Die jetzige SPÖ-ÖVP-Koalition setzt die üble Tradition fort und mißachtet die Einwände der Gewerkschaft und der Oppositionsparteien.

Jetzt wirds spannend: wie werden sich die schwarzen FCG-Gewerkschafter in der ÖVP  und die roten FSG-Gewerkschafter in der SPÖ, die auch Nationalratsabgeordnete sind, bei der Abstimmung im Nationalrat verhalten?  Dreimal brauchen wir da wahrscheinlich gar nicht zu raten…..

Bloß: wie wollen die das dann ihren Gewerkschaftsfraktionen erklären?  

Wobei das System der Vordienstzeiten-Anrechnung ja durchaus nicht in Stein gemeißelt und gestaltbar ist – aber die Vorgangsweise statt vernünftiger Verhandlungslösungen die Vertreter der Betroffenen zu übergehen und Gesetzesbeschlüsse ohne Begutachtungsverfahren durchzupeitschen, ist schlichtweg unakzeptabel und insbesondere die SPÖ sägt an ihrem eigenen Ast, wenn sie die Unternehmerspielchen des Ausmanövrierens übernimmt.

GÖD-Gewerkschaft Öffentlicher Dienst lehnt Dienstrechtsänderung ab

Resolution: hier

19.1.2015: Verfassungsausschuss beschließt Regierungsentwurf

GÖD wird überrumpelt. SPÖ pfeift sich nichts um die FSG:

Pressebericht: hier

19.1.2015: Gewerkschaft lehnt Regierungsvorlage ab:

GÖD-Resolution vom 19.1.2015 zum Entwurf der Änderung der Besoldung der BundesbedienstetenGÖD lehnt Entwurf zur Regierungsvorlage (454 d.B.) ab und fordert unverzüglich Fortführung der Verhandlungen.

Resolution des Vorstandes der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vom 19. Jänner 2015

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November 2014 ist eine Gesetzesreparatur bezogen auf das gesamte Besoldungssystem auf Bundesebene notwendig geworden. Die derzeit gültige Vorrückungssystematik wurde vom EuGH als altersdiskriminierend erkannt.
Daher muss das System „Vorrückungsstichtag“ auf Erfahrungszeiten umgestellt werden, wobei seitens des Finanzministers keine Möglichkeit gesehen wurde, strukturelle Mehrkosten budgetär zu verkraften.

Seitens der GÖD wurden mehrere Lösungsvorschläge eingebracht, die allesamt nachteilsfrei für die Kolleginnen und Kollegen gewesen wären. Diese Lösungsvorschläge wurden von der Dienstgeber-Seite abgelehnt. Von der GÖD wurde auch auf die deutsche Situation hingewiesen; da eine europarechtskonforme Umstellung der Besoldungssysteme auch in Deutschland geboten war (sowohl der Bund, als auch die deutschen Bundesländer), hat sich der Vorschlag der GÖD in Hinblick auf diese europarechtskonforme Systematik angelehnt. Dieser GÖD-Vorschlag ist einfach administrierbar, in Deutschland erprobt und wäre jedenfalls nachteilsfrei. Leider hat das Bundeskanzleramt den GÖD-Vorschlag abgelehnt.

Am 15. Jänner 2015, um 23.28 Uhr, wurde der GÖD erstmals ein Entwurfstext ohne Erläuterungen mit neuen Besoldungsverläufen übermittelt, der eine Zwangsüberleitung der Kolleginnen und Kollegen in die neue Struktur vorsieht. Nach erster Durchsicht des Entwurfes wurde das Bundeskanzleramt am 16. Jänner auf mehrere gravierende Mängel aufmerksam gemacht, doch leider hat die zuständige Staatssekretärin kein Mandat für weitere Verhandlungen erteilt.

Somit ist festzuhalten:
1. Der dem Parlament zugeleitete Entwurf weist zahlreiche sowohl systematische, inhaltliche als auch technische Mängel auf.
2. Diese Mängel führen – entgegen getätigten Zusagen – zu erheblichen Verlusten in der Lebensverdienstsumme und zu direkten finanziellen und anderen Nachteilen unmittelbar nach der Überleitung. Das ist völlig inakzeptabel!
3. Die vorgesehene Deckelung bei der Anrechnung von Erfahrungszeiten sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten entspricht nicht der Judikatur des EuGH und ist daher europarechtswidrig.

Die GÖD fordert daher:
– Die unverzügliche Fortführung der Verhandlungen, um das System so zu gestalten, dass jegliche Benach-teiligung von Kolleginnen und Kollegen beseitigt wird!
– Die Reparatur des ohne unsere Zustimmung eingebrachten Gesetzesentwurfes muss noch im ersten Halbjahr 2015 – unter Einhaltung einer ausreichenden Begutachtungsphase – erfolgen.

Aus den oben angeführten Gründen lehnt die GÖD den Entwurf zur Regierungsvorlage in 454 d.B. ab.

Rückfragen & Kontakt: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Öffentlichkeitsarbeit
Otto Aiglsperger
Teinfaltstr. 7
1010 Wien

Aktueller Stand 18.1.2015:

Presseberichte: 1)   hier

Presseberichte: 2)   hier

Presseberichte: 3)   hier

Vorgeschichte: (Artikel vom 12.11.2014)

Vorrückungsstichtage müssen neu berechnet werden

Wegen Altersdiskriminierung im Dienstrecht war Österreich (alle Gebietskörperschaften, also Bund, Länder, Gemeinden) schon einmal verurteilt worden, weil bei bei der Berechnung der Vordienstzeiten zur Ermittlung des Vorrückungsstichtages und damit der Einstufung in die Gehaltsgruppe die Schul- und Ausbildungszeiten vor dem 18. Lebensjahr nicht berücksichtigt worden waren, was für Viele erhebliche Nachteile bei den Biennalsprüngen mit sich brachte.

Das wurde daraufhin nur scheinbar repariert, weil in der seit 2011 gültigen Neuregelung zwar diese Zeiten berücksichtigt wurden, aber im Gegenzug der Sprung von Gehaltsstufe 1 in Gehaltsstufe 2 nicht mit zwei, sondern mit fünf Jahren festgesetzt wurde. Damit wurde die  Diskriminierung wegen des Alters zwar formell beendet, brachte für die meisten Betroffenen aber null finanzielle Besserstellung, wurde also zur reinen Augenauswischerei und diese Pseudo-Regelung hat nun der EUGH neuerlich verurteilt.

Auch die Bediensteten der Gemeinde Wien sind davon betroffen und unsere Dienstgeberin wird dem Urteil entsprechen müssen. Allerdings entspricht die Regelung in Wien nicht 1:1 der für Bundesbedienstete, weicht in einigen Details davon ab, läuft aber aufs selbe hinaus: Änderung betreffend Vordienstzeitanrechnung 2011: http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2011/html/lg2011010.html

gesamter Text der Dienstordnung Wien: hier

gesamter Text der Besoldungsordnung Wien: hier

Konsequenz: auch in Wien sind nach dem EuGH-Urteil Änderungen notwendig:

Falls unserer Dienstgeberin nicht neuerliche Umgehungsvarianten einfallen und die Mehrheitsfraktion FSG nicht untätig bleiben sollte, müsste bei einer Reparatur der Vordienstzeitanrechnung etliches geändert werden:

  1. In Wien wurde die Vordienstzeitenanrechnung für Neueintritte ab 1.6.2001 mit  drei Jahren begrenzt. Das wird sich zwar nicht ändern, aber jene Neueintretenden, denen aufgrund ihres jungen Alters weniger als 3 Jahre angerechnet wurden, müssten rückwirkend Ausbildungs- und Schulzeiten vor ihrem 18.Lebensjahr neu angerechnet werden, was eine Besserstellung um 1 oder 2 Gehaltsstufen zur Folge haben kann.
  2. Jene die schon vor dem 1.6.2001 den Dienst antraten, hatten diese dreijährige Anrechnungsbeschränkung zwar nicht, aber auch ihnen müssten die Schul- und Ausbildungszeiten die über die Pflichtschule hinaus verbracht wurden nun zusätzlich angerechnet werden, was gleichfalls eine Besserstellung um1-2 Gehaltsstufen zur Folge hätte.
  3. Für jene, die nach dem 1.6.2001 den Dienst antraten und denen schon drei Jahre Vordienstzeiten angerechnet worden waren ändert sich nichts, nur für jene, denen weniger als drei Jahre angerechnet wurden, falls sie Ausbildungszeiten vor dem 18. Lebensjahr haben.
  4. „Automatisch“ geht auch nach diesem EUGH-Urteil gar nichts, sondern die dienstrechtlichen Besoldungsbestimmungen müssen erst durch gesetzliche Regelungen angepasst werden. Darauf muss die Gewerkschaft ehestmöglich drängen.

Information der GÖD (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst). hier

Artikel zum EUGH-Urteil und Text des Urteils: hier

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