Faktencheck Arbeitszeitverkürzung:  Anfang 2020 wurden Arbeitszeitverkürzungen von Seiten der Wirtschaft ja schon fast mit dem Teufel gleichgesetzt. Bei Einführung würde Österreich seine Konkurrenzfähigkeit verlieren, Zehntausende würden ihren Job verlieren, die Wirtschaft würde darniederliegen und überhaupt wo kommen wir da hin? Doch entspricht das den Fakten? Die GPA-djp hat einen sehr informativen Folder zum Thema Arbeitszeitverkürzung zusammengestellt. Hier ein Auszug aus dem Faktencheck:

Behauptung: Arbeitszeitverkürzung belastet die Unternehmen. Der Faktor Arbeit ist schon jetzt für Unternehmen viel zu teuer

Faktencheck Arbeitszeitverkürzung: Die Behauptung Arbeit sei in Österreich zu teuer ist insofern fraglich, warum dann in Österreich die Beschäftigungsquote im EU Vergleich sehr hoch ist. Offensichtlich ist die geleistete Arbeit ihr Geld wert. Es hat keinen Sinn, nur die Arbeitskosten zu vergleichen, ohne die dabei geleistete Wertschöpfung einzubeziehen. Die Beschäftigungsquote lag 2013 in Österreich bei 72,3% und damit deutlich über dem Schnitt in der EU von 64,1%.1 Werte über 70% erreichen in Europa neben Österreich nur Deutschland, Norwegen, die Schweiz, Island, Schweden, Groß Britannien, die Niederlande und Dänemark. Das sind alles keine Länder in denen Arbeit besonders billig ist.

Dass es manche lohnabhängige Abgaben gibt, die den Faktor Arbeit belasten und besser eine andere Bemessungsgrundlage hätten ist aber richtig. Der Wohnbauförderungsbeitrag, der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, die Kommunalsteuer und die Kammerumlage 2 zur Finanzierung der Wirtschaftskammer sind alles Abgaben, die im Gegensatz zu Sozialversicherungsbeiträgen keinen Bezug zur Erwerbstätigkeit von ArbeitnehremInnen haben und die Arbeit verteuern. Diese sollten daher anders finanziert werden, etwa in dem auf wertschöpfungsbezogene Bemessungsgrundlagen umgestellt wird. Die GPA-djp fordert dies schon lange, die WirtschaftsvertreterInnen blockieren dies bislang.

Behauptung: Die Beschäftigten wollen Überstunden machen, brauchen das Einkommen, Fleißige nicht bestrafen!

Faktencheck Arbeitszeitverkürzung: Überstunden sollen den Unternehmen Flexibilität bei vorübergehend erhöhtem Arbeitsbedarf verschaffen, aber weder die Unternehmen sollen ihre regelmäßigen regulären Arbeitsbedarf durch Überstunden decken, noch sollen sich die ArbeitnehmerInnen dauerhaft von Überstunden finanziell abhängig machen, denn auf Überstunden besteht im Gegensatz zum Entgelt für Normalarbeitszeit kein Anspruch.

Behauptung: Dass eine Arbeitszeitverkürzung oder Überstundenreduktion 1:1 mehr Arbeitsplätze schafft ist eine „Milchmädchenrechnung, die nicht stimmt.“

Faktencheck Arbeitszeitverkürzung: Natürlich kann das Volumen an Mehrarbeit und Überstunden nicht 1:1 in zusätzliche Beschäftigte transformiert werden. Aber zu behaupten, Arbeitszeitverkürzungen hätten überhaupt keinen Beschäftigungseffekt ist genauso abwegig und unrealistisch. Arbeitszeitverkürzungen haben positive Beschäftigungseffekte. Würde ein Drittel der geleisteten Mehrarbeits- und Überstunden beschäftigungswirksam umverteilbar sein, ergäbe das 40.000 zusätzliche Vollzeitarbeitsplätze. Die Frage, wie stark eine Arbeitszeitverkürzung beschäftigungswirksam wird, hängt von den Rahmenbedingungen ab: Wenn die Arbeitszeit verkürzt wird, könnten die Unternehmen zunächst versuchen, die Produktivität zu erhöhen und darüber hinaus auf Mehrarbeit zu setzen. Das ist nicht beschäftigungswirksam, erst wenn sie zu Neueinstellungen greifen, wird zusätzliche Beschäftigung geschaffen. Wie die Auswirkungen auf zusätzliche Beschäftigung sind, hängt von mehreren Faktoren ab: Insofern die Unternehmen mit einem Engpass an Facharbeitskräften konfrontiert sind, werden sie auf eine Verkürzung der Normalarbeitszeit durch mehr Überstunden, Mehrarbeit oder verstärktem Einsatz von All In Regelungen zu reagieren versuchen.

Daher kommt der Qualifizierung und Weiterbildung eine Schlüsselrolle für mehr Beschäftigung zu, damit das Arbeitsvolumen bei allen Qualifikationsniveaus umverteilbar ist. Eine Verkürzung der Regelarbeitszeit führt umso eher zu mehr Beschäftigung, je enger die Bindung zwischen der Regelarbeitszeit und den tatsächlichen Arbeitszeiten ist. Wenn es hingegen möglich ist, diese zu umgehen, weil lange Durchrechnungszeiträume, hohe mögliche tägliche Höchstarbeitszeiten einen hohen Abweichungsspielraum ermöglichen, ist ein hoher Beschäftigungseffekt unrealistisch. Zentral für die erfolgreiche Wirkung einer Arbeitszeitverkürzung ist, dass sie nicht zu sinkender Kaufkraft und Nachfrage führen darf, weil dann auch das benötigte Arbeitsvolumen sinken würde. Eine Arbeitszeitverkürzung, die anstatt einer Lohnerhöhung erfolgt, kann einen dämpfenden Effekt auf die Nachfrage haben, daher sollte es einen Lohnausgleich geben, der die Monatseinkommen stabilisiert.

Behauptung: Wir verteilen Leistungen, die noch nicht erarbeitet sind!

Faktencheck Arbeitszeitverkürzung: Eine Arbeitszeitverkürzung verteilt keine Leistungen, sondern die Erbringung von Leistungen. Und zwar sinnvollerweise auf möglichst viele Köpfe.

Quelle: GPA-djp

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