Zahlen, Daten und Fakten der younion.

AsylwerberIn • Mindestsicherung

Definition: Menschen, die in einem fremden Land Asyl, also Schutz vor Verfolgung, suchen und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, werden Asylwerber oder Asylsuchende genannt. Der Begriff „Asylant“ wird ebenfalls verwendet, hat aber im Alltagsgebrauch eine abwertende Bedeutung bekommen.

Ob ein Asylsuchender in Österreich Asyl bekommt und damit als anerkannter Flüchtling in Österreich bleiben darf, wird im Asylverfahren entschieden. Aus welchen Gründen jemand als Flüchtling anerkannt werden kann, ist in der Genfer Flüchtlingskonvention und im österreichischen Asylgesetz genau definiert.

Flüchtlingszahlen in Österreich

  • 2013: 17.500 Personen
  • 2014: 28.000 Personen
  • 2015: 90.000 Personen

Grundversorgung

Pro Person ist mit 11.000 Euro pro Jahr zu rechnen.

AsylbewerberInnen erhalten keine

  • Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Heizkostenzuschuss
  • Sozialbeihilfe
  • Wohnbeihilfe

Beispiel 1: Eine Familie mit drei Kindern in einer zur Verfügung gestellten Unterkunft

  • 40 Euro Taschengeld pro Monat für fünf Personen: 200 Euro
  • zusätzlich einmal jährlich Bekleidungsgeld: 750 Euro

Gesamt pro Jahr daher 3150 Euro.

Beispiel 2: Eine Familie mit drei Kindern in eigener Wohnung

  • 215 Euro x 2 als Selbstversorger Erwachsene: 430 Euro
  • 100 Euro x 3 als Selbstversorger Kinder: 300 Euro
  • 150 Euro x 2 Mietzuschuss für Erwachsene: 300 Euro

Gesamt pro Monat 1030 Euro. Zusätzlich einmal jährlich Bekleidungsgeld: 750 Euro.

Gesamt pro Jahr daher: 13.110 Euro

Das heißt, dies entspräche einem Monatseinkommen eines Alleinverdieners von 940 Euro netto.

Tätigkeiten

AsylwerberInnen dürfen folgende Tätigkeiten ausüben

  • Hilfstätigkeiten im Quartier
  • selbstständige Tätigkeiten
    • Gewerbeberechtigung nicht möglich
    • Prostitution legal
  • SaisonarbeiterIn
  • Lehre für Jugendliche (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr)
  • gemeinnützige Tätigkeit

AsylwerberIn • Mindestsicherung

Definition (help.gv.at): Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist eine Reform der ehemaligen Sozialhilfe. Mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sollen all jene Menschen unterstützt werden, die für ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht mehr aufkommen können.

Es wird der notwendige monatliche Bedarf an Nahrung, Kleidung, Körperpflege, Beheizung und Strom, Hausrat, andere persönliche Bedürfnisse wie die angemessene soziale und kulturelle Teilhabe sowie Wohnbedarf mit einem jährlich neu festgelegten Geldbetrag ausgedrückt.

Bezug ist an das Recht auf dauernden Aufenthalt geknüpft um Sozialtourismus zu vermeiden.

Anspruch haben hilfsbedürftige deren Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der bedarfsorientierten Mindestsicherung liegt, ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, deren jeweiligen Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht.

Ausgenommen von der Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft sind Personen die das Regelpensionsalter erreicht haben bzw. aus gesundheitlichen Gründen erwiesenermaßen nicht arbeitsfähig sind.

Auszahlungen in Wien

  • Alleinstehend: 837,76 Euro
  • Paare: 1256,64 Euro
  • für jedes Kind: 226,20 Euro

Spreizung in den Bundesländern

  • Oberösterreich: 1287 Paare, 914 Einzelpersonen
  • Wien: 1242 Paare, 827 Einzelpersonen
  • Tirol: 942 Paare, 628 Einzelpersonen

Vermögen und Einkommen

Eigenes Vermögen und Einkommen müssen bis auf wenige Ausnahmen eingesetzt werden, bevor eine BMS-Leistung in Anspruch genommen werden kann.

Krankenversicherungsbeiträgen werden übernommen.

Gleiche Vergünstigungen wie für Ausgleichszulagenbezieher.

Länderspezifische Leistungen

Andere Bundesländer

  • Wohnbeihilfe ist sehr komplex geregelt
  • Heizkostenzuschuss zwischen 120 und 270 Euro

Wien

  • Kein Heizkostenzuschuss, dafür die Wiener Energieunterstützung
  • gibt Unterstützung bei Gas, Strom und Fernwärme
  • Austausch auf Niedrig-Energie-Geräte

Übersicht

  • 34 Prozent (lediglich) sind langzeitbeschäftigungslos
  • 36 Prozent sind in Maßnahmen, von den Jugendlichen sogar 51 Prozent
  • 68 Prozent der BMS-BezieherInnen wohnen in Wien
  • 25 bis 30 Prozent der BMS-BezieherInnen leben zur Gänze von dieser Leistung, der Rest sind Richtsatzergänzer „Aufstocker“. „Aufstocker“ bedeutet, ein vorhandenes Einkommen (etwa durch geringfügige Beschäftigung, Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld) wird auf 837 Euro aufgestockt, es wird dabei der Differenzbetrag ausgezahlt.
  • 37 Prozent sind nicht im erwerbstätigen Alter,
    • 79 Prozent davon Kinder und Jugendliche
    • 21 Prozent davon Erwachsene

Aufteilung

  • Österreich: 75 Prozent Aufstocker 25 Prozent VollbezieherInnen
  • Wien: 90 Prozent Aufstocker 10 Prozent VollbezieherInnen.

Das heißt andere Bundesländer haben einen wesentlich höheren Anteil an VollbezieherInnen.

Ausgaben

  • 673 Millionen Euro
  • 427Millionen Euro davon Wien

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