Überraschend schneller Abschluss in Vorarlberg. Daneben sind aber noch viele Punkte offen.
Die Vertreter des Landes, des Gemeindeverbands und der Landeskrankenhäuserbetriebsgesellschaft konnten sich heuer sehr rasch mit den Delegationen der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GöD) und der younion über einen Gehaltsabschluss einigen. Bereits in der „kleinen Runde“, die eigentlich als Vorbesprechung gedacht war, wurde eine Einigung erzielt.
Soziale Staffelung abgelehnt
Seitens der Gewerkschaften wurde gefordert, so wie schon 2015 wieder eine sozial gestaffelte Gehaltserhöhung zu vereinbaren. Dass also niedere Einkommen eine höhere prozentuelle Anpassung erhalten, als hohe Gehälter.
Argumentiert wurde dies neben der sozialen Gerechtigkeit vor allem auch mit dem positiven volkswirtschaftlichen Effekt: Gehaltserhöhungen bei kleinen Einkommen gehen unmittelbar in den Konsum und fördern die regionale Wirtschaft. Insbesondere der Gemeindeverband stellte sich dem aber vehement entgegen.
1,33 Prozent wie im Handel
Somit war nur noch ein linearer Abschluss möglich – also dieselbe Prozentzahl für alle Bediensteten. Hier einigten sich die VerhandlerInnen schließlich nach zähem Ringen und einer Verhandlungsunterbrechung auf jene Zahl, die dem Durchschnitt des Abschlusses im Handel entspricht: 1,33 Prozent.
Die Teuerung wurde mit 0,8 Prozent vereinbart. In diesem Ausmaß steigen die Beamtenpensionen. Der Abschluss liegt somit deutlich über der Inflationsrate und kann aus Gewerkschaftssicht angesichts der budgetären Gesamtsituation als tragbarer Kompromiss und als Verhandlungserfolg angesehen werden.
Der Abschluss wurde im Rundumbeschluss von den Gremien bzw. den nominierten Verhandlungsteams für die somit entfallene „große Runde“ akzeptiert.
Reformen weiter verschoben
Im Herbst 2013 übergab die younion (damals noch GdG-KMSfB) 60 Forderungen zum Dienstrecht. Einige Punkte wurden in einer Novelle des Gemeindeangestelltengesetzes (GAG) 2015 umgesetzt.
Nach mühsamen Verhandlungen war Ende 2015 absehbar, dass auch bei zahlreichen weiteren Punkten eine Einigung und Umsetzung möglich wäre – darunter auch das sogenannte Kindergartenpaket. Insbesondere vom Gemeindeverband wurde Ende 2015 hoch und heilig versprochen, dass im Frühjahr 2016 alle abschlussfähigen Punkte umgesetzt werden. Das Kindergartenpaket hätte so dann am 1. September 2016 wirksam werden sollen.
Die younion kritisierte massiv, dass diese Versprechen nicht eingehalten wurden. Gefordert wurde eine rasche Umsetzung und das rückwirkende Inkrafttreten ab dem 1. Jänner 2017. Eine Vertröstung auf den 1. September 2017 wurde als inakzeptabel zurückgewiesen.
Somit blieben alle Fragen zur Reform des Dienstrechts ein weiteres Mal unbeantwortet. Der Reformstau wird größer, die Geduld der betroffenen KollegInnen kleiner – vorsichtig ausgedrückt.