Ein Nachruf.

Der in Nah und Fern bekannte und allseits beliebte Generaldirektor des KAV, Dr. Udo Janßen, verlässt uns. Allen nachträglichen Unkenrufen zum Trotz, wir werden ihn vermissen. Friede seiner Asche.

Schon zu Beginn seiner Tätigkeit flogen ihm die Herzen zu, MitarbeiterInnen hielten spontan inne, um sich mit ihm fotografieren zu lassen oder baten um ein Autogramm. Sein ihm eigenes Auftreten, sein Ductus und die von ihm vorgelebte Mitarbeiterorientierung bescherten ihm Beliebtheitswerte, die der einer Chlamydieninfektion um nichts nachstanden. Er kannte keinerlei Standesdünkel. Ob Putzpersonal oder Primarii, einerlei, er ließ alle gleichermaßen an seiner herablassenden Arroganz  teilhaben.

Als am 20. März 2017 bekannt wurde, dass er uns verlassen wird, kam es vor dem Gebäude der Generaldirektion des KAV am Thomas-Klestil-Platz zu spontanen Demonstrationen und ungewollten Impulsdurchbrüchen von zahlreichen KAV-Mitarbeitern. Transparente mit der Aufschrift „Udo bitte bleib“ wurden entrollt, Menschen warfen sich weinend zu Boden, rauften sich verzweifelt die Haare und streuten sich Asche aufs Haupt.

Vergebens – es nützte alles nichts – er wird von uns gehen.

Erschüttert von so viel Schmerz brach sich bei Jusi Sonak, Personalvertreterin und Vorsitzende des „Team Katatonie“, folgende Idee Bahn. Ein Soforthilfefonds für notleidende Generaldirektoren „Menschen für Udo“ musste her.

Die Idee konnte schon im Anfangsstadium verworfen werden, da die Politik der Stadt ein Einsehen hatte und ihren ungeheuren Fehler erkannte. Michael „der Steher“ Häupl konnte seine einmal gefällte Entscheidung naturgemäß nicht zurücknehmen. Stattdessen entschloss er sich, dem Udo für die treuen Dienste und nach dem harten Winter noch 16 Monatsgehälter (€ 395.000) hinterherzuwerfen.

Herzzerreißend!

Gerüchteweise hat unser Herr Bürgermeister angekündigt, in Hinkunft unter Gleichbehandlungsaspekten bei allen Mitarbeitern dieselbe wohlwollende Nachsicht walten zu lassen: Beispielsweise könnte Mitarbeitern die „den Erlässen der Stadträtin zuwiderhandeln“ (Originalzitat RH-Rohbericht) auch 16 Monatsgehälter als Abschlagszahlung zuerkannt werden.

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