Altgediente PädagogInnen haben damit schon reichlich Erfahrung:

Es gibt wieder eine neue Art der schriftlichen Vorbereitung.

Natürlich gab es dazu eine Arbeitsgruppe, die alles wissenschaftlich vorbereitet und ausgearbeitet hat, bis hin zur einheitlichen Gestaltung der Ordnerrücken in unterschiedlichen Größen. Und ebenso natürlich durften sich die Menschen, die letztendlich damit arbeiten (müssen), in Form des Schneeballsystems ­gegenseitig schulen, die Arbeitskreise hatten ein Jahresthema zu ­bearbeiten.

Nun erfolgt also die praktische Umsetzung des Projekts.

Dabei zeigt es sich, dass ein wesent­licher Teil der Vorbereitungstätigkeit für die schriftliche Konzeption von der ­gemeinsamen Absprache abhängt. In all den ­vielen Ausarbeitungen im ­Vorfeld kam dies – zumindest offiziell – nicht zu Tage. Neue Methoden bedürfen eben mitunter auch neuer Rahmen­bedingungen.

Diese hier müssen also von einer ­vermehrten GEMEINSAMEN Besprechungszeit getragen sein.

Die nicht anwesenheitspflichtige Vor­bereitungszeit dafür zu verwenden, ist nicht im Sinne des ursprünglichen Zwecks. Schließlich brauchen ALLE die Möglichkeit zum simultanen Gedankenaustausch (und nicht den Verzicht von Einzelpersonen darauf, die z.B. den ­Kinderdienst am Nachmittag/ in der Früh aufrecht erhalten).

Die kollektive Planung muss auch schon davor gedanklich entworfen werden, um überhaupt gemeinsam besprochen werden zu können, was wiederum in der ­bereits bestehenden ­externen Vorbe­reitungszeit stattfinden muss. Alles ­andere grenzt an einen ­Appell zur Selbstausbeutung, dem ­unsere Berufsgruppen ohnehin viel zu leicht erliegen. Die Politik und damit die eingesetzten Verantwortlichen der Stadt sind verpflichtet, ein Augenmerk darauf zu ­haben, dass die hochmotivierten ­KollegInnen auf die Einhaltung der Dienstzeiten im Hinblick auf ihre ­physische und psychische Gesund­erhaltung achten, selbst wenn es ­anstrengend und teuer ist!

In diesem Zusammenhang bedarf es ­sicher auch einer technischen Anpassung, denn es ist nicht in ­Ordnung, dass schriftliche Formen eines ­bestimmten PC-Programms bedürfen, ohne die ­KollegInnen darüber zu informieren und dieses kostenlos zur Verfügung zu ­stellen. In den Kindergärten und Horten können diese Arbeiten nicht erledigt werden, solange es nicht zumindest für zwei Gruppen gemeinsam einen PC gibt, an dem in Ruhe die Ausarbeitung ­möglich ist.

Die Dienstgeberin hat das Recht auf ­eine qualitätsvolle Aufzeichnung, im Gegenzug haben die ­Bediensteten ­Anspruch auf entsprechendes funktionierendes Equipment!

Kindergarten-Magazin Oktober 2016

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