Betrifft die aktuelle Hochwasser-Situation.

Um rasch und unbürokratisch unseren Mitgliedern bei der aktuellen Hochwasser-Katastrophe Unterstützung bieten zu können, möchten wir euch folgendes mitteilen:

Aufgrund des aktuellen Hochwassers wird bei den diesbezüglichen Anträgen auf Unterstützung aus dem „KAT-Fonds“ ausnahmsweise vorerst bis 31. Juli 2016 auf die Vorlage von Rechnungen, Kosten­voranschlägen, etc. verzichtet, lediglich die Bestätigung der Gemeinde, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, bleibt verpflichtend.

Die 6-Monate Einreichfrist nach Eintritt des Schadens bleibt, so wie in den Richtlinien, aufrecht. Diese Regelung gilt für alle Schäden die ab Mai 2016 eingetreten sind.

Ablauf:

Die geschädigten Mitglieder sollen wie bisher den Antrag auf Leistung aus dem „Katastrophen-Fonds“ für ÖGB-Mitglieder an die betreuende Gewerkschaft, Landesorganisation oder Regional- bzw. Bezirkssekretariat übermitteln (siehe Download). In weiterer Folge sollen die von der Gewerkschaft, Landesorganisation oder Regional- bzw. Bezirkssekretariate geprüften und vollständigen Anträge, ohne das es einer weiteren Bearbeitung bedarf, an das Büro des Leitenden Sekretärs für Finanz- und Vermögensverwaltung, z.Hd. Koll. Martina Fitzka, übermittelt werden.

Antrag und Richtlinien

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