Bei Pflegewohnhäusern des Wiener Gesundheitsverbundes (WiGeV) zeigt sich gerade ein Problem. Um das Haus an Feiertagen und Wochenenden zu führen, wählt die Pflegedirektion einfach eine Diplomierte Pflegeperson (Koordinationsdienst) aus. Von Freiwilligkeit ist hier keinesfalls die Rede. Die Überwachung und Koordination von allen Dienstplänen aller Stationen, sowie Anordnung von Überstunden bei Krankenständen oder sonstigen Absenzen sind ein Teil ihrer Aufgabe. Zuständigkeit über Suchtgiftaufbewahrung, Delegation an Assistenzberufen, oder Einleiten einer Suchaktion, wenn Bewohner*innen abgängig sind, gehören auch zu ihren Aufgaben.

Dabei darf sie ihre pflegerischen Tätigkeiten nicht vernachlässigen, denn sie wird nicht gesondert für die Koordinationsdienste eingeteilt, sondern diese muss sie neben ihren sonstigen Tätigkeiten erledigen.

Wir, die Konsequente Interessenvertretung (KIV) fordern für die Koordinationsdienste daher eine der Verantwortung entsprechende Zulage, ansonsten muss dieser zusätzliche Arbeitsaufwand beendet werden. Im Wiener Bediensteten-Gesetz muss zusätzlich das Gehalt dementsprechend adaptiert werden.

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