Krank – und jetzt?
Wenn Dienstnehmer*innen erkranken, stellen sich viele Fragen. Auch die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, ist präsent. Welche Pflichten haben Dienstnehmer*innen im Krankenstand und welche Rechte haben sie gegenüber der Dienstgeberin? Was erkrankte Dienstnehmer*innen tun müssen:
Den Krankenstand unverzüglich melden! Wenn du krank wirst, bist du verpflichtet, der Dienstgeberin unverzüglich die Arbeitsverhinderung (= den Krankenstand) mitzuteilen. Das ist in den meisten Fällen ein Anruf an der Dienststelle, am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor. Anschließend solltest du unverzüglich eine Ärztin bzw. einen Arzt aufsuchen und dich krankschreiben lassen. Ob eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung vorliegt, entscheidet primär die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt.
Achtung! Die Dienstgeberin hat das Recht, eine Krankenstandsbestätigung von dir zu verlangen – auch für einen eintägigen Krankenstand. Geh daher auf jeden Fall zu deiner Ärztin bzw. deinem Arzt!
Die Dienstgeberin kann nach angemessener Zeit wiederholt eine Krankenstandsbestätigung verlangen. In der Bestätigung müssen Beginn, voraussichtliche Dauer und Ursache der Arbeitsverhinderung angeführt sein.
Wichtig! In der Krankenstandsbestätigung muss zwar die Ursache für deine Arbeitsunfähigkeit angeführt sein (Krankheit oder Unfall). Damit ist aber nicht die Diagnose gemeint! Du musst der Dienstgeberin nicht offenlegen, woran du erkrankt bist. Das ist deine Privatsache. Du musst die Dienstgeberin nur informieren, ob du krank bist oder einen Unfall erlitten hast.
Wie du dich im Krankenstand verhalten solltest
Im Krankenstand darfst du nichts tun, was das Gesundwerden verzögern könnte. Das bedeutet zum Beispiel, wenn du aufgrund einer Grippe oder eines grippalen Infekts im Krankenstand bist und Bettruhe verordnet wurde, darfst du dich nicht im Freien aufhalten bzw. musst dies auf das Allernötigste beschränken (Arztbesuche, Gang zur Apotheke). Ist jemand jedoch wegen Depressionen krankgeschrieben, kann Spazierengehen ein Teil der Behandlung sein. Was zu tun ist, entscheidet im Zweifelsfall die Ärztin/der Arzt.
Wenn du während deines Krankenstandes deinen Aufenthaltsort ändern möchtest, musst du dies zuvor der Krankenkasse melden. Bei Änderung des Aufenthaltsortes ins Ausland musst du vorab die Zustimmung der Krankenkasse einholen. Darüber hinaus ist ein Domizilwechsel im Krankenstand der Dienstgeberin zu melden.
Kündigung im Krankenstand
Dienstnehmer*innen können im Krankenstand gekündigt werden. Du bist während des Krankenstandes nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Du kannst während des Krankenstandes gekündigt werden. Dabei sind aber dieselben Kündigungsfristen und -termine einzuhalten, die auch sonst gelten.