Für PatientInnen und ihre Angehörigen.

Beschwerden schreiben (KAV-intern)

Es gibt ein eigenes Beschwerde-Management im Kranken­anstaltenverbund. Beschwerden werden ernst genommen und untersucht – sie müssen aber auch geschrieben werden.

Momentan wird der Großteil der Beschwerden leider nur über das Krankenhaus-Essen verfasst. Über eine extrem lange Wartezeit in der Ambulanz eines Hauses, die meist aufgrund des herrschenden Personalmangels entsteht, darf man sich aber ruhig ebenfalls beschweren. Selbst, wenn man nach der Behandlung froh ist, endlich drangekommen zu sein, und nur noch aus dem Krankenhaus hinaus will.

Denn solange sich niemand beschwert, wird die Führung des KAV annehmen, die PatientInnen seien mit der herrschenden Situation sowieso zufrieden.

Wiener Pflege- und PatientInnen-Anwaltschaft

Die PatientInnen-Anwaltschaft ist eine unabhängige Stelle, die sich ebenfalls Beschwerden annimmt und diese objektiv untersucht.

Alle telefonisch oder per Post eingehenden Beschwerden und Berichte können dabei auch anonym bleiben. Bei besonderer Gefährdung der Pflegepersonen und / oder der PatientInnen kommt auch jemand von der Pflege-Anwaltschaft direkt vorbei, um die Situation zu begutachten.

Kontaktieren kann man die Pflegeanwaltschaft entweder

  • telefonisch Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter (+43 1) 587 12 04,
  • über E-Mail,
  • über ein eigenes Onlineformular
  • oder persönlich in der Schönbrunner Straße 108, 1050 Wien.

Weitere Details

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