KIV-Stellungnahmen zur Leistungsbeurteilung und aktuelles OGH-Urteil.

Dienstbeurteilung: nicht widerspruchslos hinnehmen!

Es gibt den Rechtsanspruch

  • zum Beurteilungsgespräch eine Vertrauensperson mitzunehmen! Kann – aber muss nicht unbedingt – ein Personalvertreter sein, das ist aber wegen deren Erfahrung sinnvoll!
  • Bei Rückstufung unbedingt vom Recht auf schriftliche Stellungnahme Gebrauch machen! Diese Stellungnahme ist Teil des Personalaktes! Kenntnisnahme ohne Stellungnahme könnte als Einverständnis interpretiert werden!
  • Die eigene Unterschrift ist nicht erforderlich zur Kenntnisnahme und bedeutet auch keine Zustimmung, sollte aber mit dem Zusatz „gelesen und widersprochen“ ergänzt werden – falls man nicht einverstanden ist und eine Stellungnahme geschrieben hat

KIV-Stellungnahmen:

24. Februar 2009: unbedingt lesen!

Einstufung „Norm­leist­ung“ führt zu finan­ziel­len Ver­lus­ten. Mitarbeiter­Innen verlieren die Leistungs­zulage.

Die „Noten“ sind:

  1. ausgezeichnet
  2. sehr gut
  3. Normleistung
  4. ausreichend
  5. minder entsprechend
  6. nicht entsprechend

„Neu“ ist die Normleistung

Hier werden immer wieder MitarbeiterInnen beruhigt, dass ihre Leistung „Positiv“ zu sehen ist. Diese Einstufung ergibt jedoch sofort einem finanziellen Verlust: MitarbeiterInnen verlieren die Leistungszulage!

Wichtige Punkte:

  • Es ist darum besonders wichtig, dass Beurteilungen korrekt ablaufen und dass Sie Ihre Recht auf Begleitung einer PersonalvertreterIn in Anspruch nehmen (oder einer Person Ihres Vertrauens), die Sie zu dem Beurteilungsgespräch begleitet.
  • Schreiben Sie eine Stellungnahme!
  • Die Beurteilung kann höchstens innerhalb von 6 Werktage mit einer Stellungnahme kommentiert werden.
  • Wenn die Beurteilung unterschrieben wurde, ist eine Stellungnahme schwer möglich, da mit der Unterschrift die Beurteilung zur Kenntnis genommen wurde.
  • Auf Verlangen wird die Beurteilung nach dem Gespräch als Kopie ausgehändigt.
  • Nach 3 bzw. 6 Monaten kann eine neuerliche Beurteilung angefordert werden.

Dieses System ist ungerecht!

schirm-wir-haben-was-dagegen

KIV-Stellungnahmen

10.1.2007: https://www.kiv.at/dienst-geld/artikel/1855/weisung-bis-zu-klaerung-aussetzen

28.4.2013:
Gerechtigkeit: Weg mit der Beurteilung
Eine der großen Ungerechtigkeiten ist das derzeitige System der Leistungsbeurteilung: subjektiv, willkürlich, ohne Rechtsmittel. Die Anzahl bearbeiteter Aktenstücke oder der von Kontrollpersonal verhängten Verwaltungsstrafen sagt gar nichts über die Qualität der Dienstleistung aus. Das unterstützende motivierende MitarbeiterInnengespräch – ohne Disziplinierung – muss reichen und ist verbunden qualitativ guter Ausbildung mit Sicherheit erfolgreicher als Drohungen. Gute Vorgesetzte wissen das http://www.labournetaustria.at/kiv-ug-die-3-g-punkte-der-kiv-ug/

26.10.2013: https://www.kiv.at/vernetzung-soziales/artikel/1368/ja-zur-gerechtigkeit-in-der-arbeitswelt

25.4.2014: Voraussetzungen für die Qualifikationszulage
Da hat uns die lange angekündigte Besoldungsreform ausgebremst. Derzeit werden für einzelne Abteilungen Funktionszulagen im Nebengebührenkatalog geschaffen, die aber auf der Leistungszulage beruhen.
Die KIV/UG lehnt solche Systeme ab, solange die Leistungsbeurteilung nicht auf objektivierbare Kriterien aufgebaut wird und auch keine inhaltliche Einspruchsmöglichkeit gegeben ist.

Urteil des OGH zum Thema

Dienstbeurteilung, Vorrückung und Krankenstand

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