UG sieht Handlungsbedarf bei Elementar­pädagogik, Schul­autonomie und Demokratie­debatte: ParlamentarierInnen sind gefordert.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen erwarten von den die Endfassung verhandelnden Regierungsmitgliedern und Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen, noch vor den Weihnachtsferien Verhandlungen über eine gemeinsame Gesetzesinitiative aufzunehmen, unter Einschluss des Elementarpädagogik- und des Autonomiepakets:

Elementarpädagogik

Im Bereich der Elementarbildung sind insbesondere folgende Punkte vorrangig zu beheben beziehungsweise voranzutreiben:

  • Bundesgesetzliche Rahmenbedingungen und die Umsetzung der in diesen festzulegenden Mindeststandards dürfen nicht weitere zehn Jahre auf die lange Bank geschoben werden.
  • Die geplante Umwandlung der BAKIP in BHS (Schule) bringt keine tertiäre Ausbildung (Studium) für die ElementarpädagogInnen.
  • Das neue Aufnahmeverfahren ändert nichts an der bestehenden zu frühen Berufsentscheidung.
  • Die offenbar geplante BAKIP-Lehrplanreform 2016 zu Lasten der Instrumentalmusik und anderer Kreativfächer ist im Kulturland Österreich scharf abzulehnen.
  • Standard-Testungen von Dreijährigen sind kein Ersatz für qualifizierte laufende individuelle Beobachtung und Förderung der Kinder, können auch selektiv und ausgrenzend eingesetzt werden und den Druck auf Kinder, Eltern und PädagogInnen erhöhen. Diese Bedenken betreffen auch die geplante „durchgehende Sprachstandards- und Entwicklungsdokumentation“.

Schulautonomie

Für eine Verbesserung der Schulautonomie und eine fortschrittliche Schule bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen und Möglichkeiten:

  • Pädagogische und organisatorische Freiräume für Schulen brauchen zur Verwirklichung ihres bundesgesetzlich geregelten Bildungsauftrages vor allem Ressourcen- und Planungssicherheit (finanzielle Autonomie), der Bund hat seine Verpflichtung der Fürsorge für Schulen durch die rechtsverbindliche Bereitstellung sozial-indizierter und den besonderen Anforderungen am Standort angemessene Personal- und Sachressourcen zu gewährleisten.
  • Die geplante Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Schulleitung braucht eine Novellierung des Personalvertretungs-Gesetzes zu den neuen Kompetenzen der Schulleitung ist eine angemessene Stärkung der ArbeitnehmerInnenrechte notwendig.
  • Die Diensteinteilung obliegt der Schulleitung im Einvernehmen mit der Personalvertretung der LehrerInnen, zur Vermeidung von Verzögerungen und Behinderungen des Schulbetriebes ist in Konfliktfällen die direkte Anrufung der Personalvertretungs-Aufsichtsbehörde (PVAB) des Bundes notwendig.
  • Unterstützungspersonal ist zusätzliches Personal: Sonder­pädagogInnen, SozialarbeiterInnen, ÜbersetzerInnen, Psycholog­Innen, FreizeitpädagogInnen, Musik-/InstrumentallehrerInnen, Verwaltungspersonal – diese Arbeitsplätze sind über das Bildungs­budget zu finanzieren und nicht „autonom“ durch ein Umwandeln = Streichen von LehrerInnenstunden und Bildungsangeboten. Autonomie soll zusätzliche pädagogische Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, aber keine neuen Wege zu weiteren Einsparungen und Mangelverwaltung auf Kosten von Unterrichtsqualität und Bildungschancen bieten.
  • Evaluations- und Schulentwicklungsarbeiten dürfen nicht zulasten der pädagogischen LehrerInnenarbeit beliebig ausgeweitet werden, sie erfordern die Bereitstellung von zusätzlichem Personal bzw. die Einrechnung in die Wochen- bzw. Jahresarbeitszeit der LehrerInnen oder des Unterstützungspersonals.
  • Qualitätssicherung im Vertrauen auf die LehrerInnen, aber ohne den Zeigefinger Schulaufsicht.
  • Eigenständige Schulen bzw. Schulverbünde brauchen die Mitbestimmungsrechte von LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern bei der Wahl der Schulleitung, die dadurch und durch eine jährliche Rechenschaftspflicht der Schulleitung auch gegenüber den SchulpartnerInnen am Standort demokratisch legitimiert wird.

Zur Demokratie-Debatte

Wenn Gesamtschul-Modellregionen zu Schulversuchs-Regionen gemacht werden,  in denen wie bisher einzelne AHS-Schulgemein­schafts­ausschüsse über die Teilnahme ihrer AHS am Schulversuch entscheiden, dann gibt es keine Gesamtschulen, weil es gibt es weiterhin für AHS-Standorte ein Veto-Recht gegen jede Weiter­entwicklung der gesamtösterreichischen Schulorganisation, die NMS-Pflichtschule und AHS-Unterstufe zusammenführt. Der Abbau bestehender, im Nebeneinander von Pflichtschule und AHS-Unter­stufe begründeter sozialer Selektion der 10-jährigen Kinder könnte damit für weitere 10 Jahre blockiert werden.

Österreich ist eine Demokratie, alles Recht geht vom Volk aus: Das Parlament beschließt für das Bundesgebiet verbindliche Schul­reformen und ihre Finanzierung. Die SchulpartnerInnen im SGA bzw. Schulforum beschließen an ihrem jeweiligen Schulstandort Maßnahmen zur Umsetzung dieser Gesetze. Gewerkschaft und Personalvertretung sind von den LehrerInnen zur partei­unab­hängigen Wahrung der ArbeitnehmerInnen-Interessen (Arbeits­plätze, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Arbeitseinkommen) gewählte VertreterInnen.

geschrieben von UG im Öffentlichen Dienst.

Zu den Reformplänen von Bund und Ländern (pdf)
Für eine gemeinsame österreichische Schulverwaltung und Ausweitung der Modellregionen (pdf)

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