Hier findest du Informationen zur Meldepflicht für Bedienstete der Stadt Wien. Wenn du weitere Informationen brauchst, ruf uns bitte an unter 01 4000 838 67.
Meldepflicht
Bist du BeamtIn, Vertragsbedienstete/r oder BeamtIn des Ruhestandes, bist du von verschiedenen Meldepflichten betroffen. Dazu zählen:
- Namensänderung
- Standesveränderung (Eheschließung, Scheidung)
- Änderung des Wohnsitzes
- Veränderung der Staatsangehörigkeit
Diese Änderungen musst du unverzüglich und schriftlich melden.
Weiters meldepflichtig
Außerdem musst du bei einer gerechtfertigten Abwesenheit vom Dienst (z.B. bei einem Umzug) eine Adresse außerhalb des Wohnsitzes melden, an die Post an dich zugestellt werden kann. Auch einen Verlust einer für die Ausübung deines Dienstes erforderlichen Berechtigung oder Befähigung (Führerschein!) oder einen Verlust deines Dienstausweises (gilt auch für BeamtInnen des Ruhestandes!) oder deines Dienstabzeichens musst du sofort melden. Du bist auch verpflichtet, eine Adresse für die schnellstmögliche Zustellung amtlicher Verständigungen zu melden.
Du musst auch melden, wenn du unter Verdacht stehst, eine gerichtlich strafbare Handlung begangen zu haben, die von Amts wegen zu verfolgen ist. Weiters zu melden sind Dienstverhinderungen oder Pflegefreistellungen sowie der Besitz eines rechtskräftigen Bescheides nach Paragraph 14 Abs. 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes.
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