Pflegefreistellung, Hospizkarenz und Elternkarenz sowie Papamonat sind wertvolle Errungenschaften eines sozialen Staates, allerdings entspricht die derzeitige Form längst nicht mehr den Anforderungen neuer familiären Gesellschaftsformen.

Weder werden Zeitrahmen und Anrechnungszeiten den komplexen Alltagssituationen gerecht, noch drücken sie eine annähernd gerechte Wertschätzung der dadurch erbrachten Leistung in und für die Gesellschaft aus.

Speziell junge Kinder und ältere Menschen sind anfällig für zahlreiche Erkrankungen und das mehrfach im Jahr, weshalb das Ausmaß der Pflegezeiten zumeist nicht ausreicht. Erschwerend für viele Familien, im Besonderen für AlleinerzieherInnen, ist die Tatsache, dass die Pflegefreistellung nicht anhand der zu betreuenden Personen, sondern der ArbeitnehmerInnen berechnet wird. Dadurch entsteht für Mehrkinderfamilien ein eklatantes Ungleichgewicht im Pflegebedarf.

Karenzierungen im Zusammenhang mit Elternpflichten oder bei der Sterbebegleitung sind ein unverzichtbarer Beitrag im gesellschaftlich sozialen Kontext. Da nicht nur materielle Kosten des Staatswesens eingespart werden, sondern auch ein menschenwürdiger Umgang mit anderen als unabdingbar für einen westlichen Sozialstaat des 21.Jahrhunderts verlangt werden müssen, ist auch eine entsprechend wertschätzende Abgeltung der geleisteten Sozialarbeit zwingend nötig.

Der 2. Bundeskongress der GdG-KMSfB fordert daher

  • Anhebung der Pflegefreistellung von zwei Wochen pro Bediensteter / Bedienstetem auf zwei Wochen pro Kind bis zu 14 Jahren plus einer Woche für Angehörige höheren Alters unabhängig vom gemeinsamen Haushalt
  • bei Eltern- oder Hospizkarenz volle Anrechnungszeiten der vom Dienst freigestellten Zeiten für Vorrückungen, Stichtage und Pensionsansprüche. Es darf durch die Tätigkeit für die Gesellschaft zu keinem Verlust der Einzelpersonen kommen!

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