Die einstimmige Position des Gewerkschaftsbundes zur aktuellen Flüchtlingskrise.

Der ÖGB-Bundesvorstand hat am 29. Oktober 2015 folgende Resolution mit den Stimmen der VertreterInnen aller Gewerk­schaften und Fraktionen beschlossen:

Menschenrechte sind unteilbar

Der ÖGB bekennt sich kompromisslos zum Menschenrecht auf Asyl! Dieses Menschenrecht ist unteilbar und daher unabhängig von Religion oder Herkunftsland zu gewähren. Auf Basis unserer Grundwerte sehen wir uns verpflichtet, für eine faire und soziale Lösung der aktuellen Flüchtlingskrise einzutreten.

Flucht als einzige Perspektive

Der überwiegende Anteil der AsylwerberInnen kommt aus Ländern, in denen aktuell Krieg und Verfolgung herrschen (z. B. Syrien, Afghanistan, Irak). Eine Flucht nach Europa ist für diese Menschen oft die einzige Überlebenschance. Der größte Teil der Flüchtlinge findet Aufnahme in riesigen Lagern der Nachbar­staaten wie dem Libanon, Jordanien oder der Türkei.

Doch diese Länder sind völlig überlastet; von der internationalen Staatengemeinschaft werden sie nicht ausreichend unterstützt. Die zu uns kommenden Menschen flüchten vor Bomben, Krieg und Terror und sehen in der Flucht die einzige Zukunfts­perspektive für sich und ihre Familien. Die Unterscheidung zwischen Kriegs- und sogenannten „Wirtschaftsflüchtlingen“ ist dabei schwer zu treffen.

Sie alle treten den Weg nach Europa an, auf der Suche nach einem menschenwürdigen Leben. Auf der Fluchtroute über das Mittelmeer verlieren nahezu täglich Menschen ihr Leben und werden Opfer von skrupellosen Schleppern. Europa muss deshalb seiner Verantwortung gerecht werden und vertriebenen Menschen ausreichend Schutz gewähren!

Wir können diese Herausforderung bewältigen

Österreich hat in der Vergangenheit bei internationalen Krisen eine deutlich höhere Anzahl an Flüchtlingen aufgenommen als in der aktuellen Situation. 1956/57 flüchteten 180.000 Menschen aus Ungarn nach Österreich, 1968 waren es 162.000 aus der damaligen Tschechoslowakei. Als Folge des Bosnien-Kriegs wurden 90.000 Personen aus Bosnien-Herzegowina aufgenommen.

Das BMI geht für das Jahr 2015 von etwa 80.000 Asylanträgen in Österreich aus. Laut UNHCR machte die Zahl der Asylwerber­Innen im Jahr 2014 0,27 Prozent der österreichischen Gesamt­bevölkerung aus. Selbst wenn man jene Menschen hinzuzählt, die in Österreich mit einem positiven Asylbescheid leben, kommt man nur auf einen Anteil von rund 0,9 Prozent an der Gesamt­bevölkerung.

Im Vergleich dazu: Der Libanon, flächenmäßig etwa so groß wie Oberösterreich, beherbergt derzeit rund 1,5 Millionen Asyl­werber­Innen (davon ca. 1,1 Millionen aus Syrien). Bei einer Gesamtbevölkerung von rund 6 Millionen Menschen ist also jeder vierte Mensch im Libanon ein Flüchtling.

Helfen ist unsere moralische Verpflichtung

Die seit Jahrzehnten andauernden und sich weiter verschärfenden Konflikte im Nahen Osten müssen mit Hilfe der UNO und mit einem noch größeren Friedensengagement der Europäischen Union zu einer Lösung kommen. Die Lage an den Ländern der Region wird täglich prekärer und instabiler. Sie brauchen auf schnellstem Wege Hilfe und Unterstützung von der internationalen Staatengemeinschaft, insbesondere von der Europäischen Union. Nur so kann eine Ausweitung des Konflikts mit noch mehr Toten und Flüchtlingen verhindert werden.

Wir in Österreich haben die politische und moralische Verpflichtung zu helfen. Zur Erinnerung: Erst vor ein paar Jahrzehnten waren es viele Millionen Menschen (auch viele ÖsterreicherInnen), die vor den Gräueln des Nationalsozialismus fliehen mussten und in anderen Staaten aufgenommen wurden.

Solidarische EU-Regelung statt Stacheldraht

Das Schengen-Abkommen und der damit verbundene Abbau der Binnengrenzen zwischen den EU-Mitgliedsländern ist einer der größten Erfolge der europäischen Integration. Dieser Erfolg wird durch die aktuellen Herausforderungen auf die Probe gestellt. „Schengen“ sieht zwar temporäre Grenzkontrollen in außer­gewöhnlichen Situationen vor, jedoch sollen diese Kontrollen nicht zum Dauerzustand werden.

Keinesfalls dürfen wir in eine Zeit zurückfallen, in der die Stacheldrahtzäune zwischen den europäischen Staaten wieder aufgezogen werden und Militär die Grenzen innerhalb Europas bewacht. Eine derartige Vorgehensweise würde die aktuellen Probleme nicht lösen, sondern lediglich in andere Staaten und Regionen verlagern und sie damit auf Dauer noch vergrößern.

Es müssen aber auch die „Webfehler“ in der EU-Konstruktion behoben werden. Bei Maßnahmen wie der Dublin-Verordnung wurde von Anfang die Solidarität zwischen den EU-Mitglieds­staaten vernachlässigt. Während insbesondere die Mittelmeer-Staaten Italien und Griechenland oder auch Bulgarien an den EU-Außengrenzen den überwiegenden Teil der ankommenden Flüchtlinge zu versorgen hatten, mussten die Staaten in der geographischen Mitte oder im Norden Europas in dieser Frage vergleichsweise wenig Verantwortung übernehmen.

Das bisherige Regelwerk hat eine faire und solidarische Verteilung der Flüchtlinge in der EU verunmöglicht. Deshalb muss das Dublin-Abkommen so schnell wie möglich durch eine neue europäische Regelung ersetzt werden. Sie muss eine faire Verteilung der Flüchtlinge sicherstellen, von der Bearbeitung der Asylanträge über die menschenwürdige Versorgung und Unterbringung während des Asylverfahrens bis zur Gewährung von Asyl. Dies erfordert ein einheitliches Asylrecht, einheitliche Verfahrensregeln und Standards und ebenso eine gemeinsame Liste von sicheren Drittstaaten.

Wichtig ist aber auch eine solidarische Verteilung der finanziellen Lasten. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Diskussion über Verteilungsgerechtigkeit sowohl in Österreich als auch in Europa weiter voranzutreiben.

Hilfe statt Hetze

Menschen, die nach Österreich kommen, haben ein Recht auf menschenwürdige Behandlung – unabhängig von ihrem rechtlichen Status.

Gerade bei Fragen der Unterbringung dürfen behördliche Auflagen nicht als Ausrede zur Verzögerung der gerechten Verteilung ankommender Flüchtlinge in Österreich gelten. Asylverfahren müssen rasch und effizient abgewickelt werden, damit so rasch wie möglich Klarheit und Rechts­sicherheit herrscht, wer Asyl bekommt und wer nicht, und so schnell wie möglich integriert werden kann.

All jene, die kein Asyl bekommen, sind in die Herkunftsstaaten (sofern sichere Drittstaaten) zurückzuführen und sollen dabei unterstützt werden.

Der ÖGB verurteilt rassistische Hetze, Stimmungsmache und gewalttätige Übergriffen gegen AsylwerberInnen. Europa darf nicht zu einer Festung gemacht werden! Menschen auf der Flucht müssen Asyl beantragen können und dabei auf eine menschenwürdige Behandlung vertrauen können.

Angst kann man nicht verbieten, nur abbauen

Der ÖGB versteht, dass sich Menschen angesichts der Situation Sorgen machen und Angst haben, und diese Ängste nehmen wir ernst. Die österreichische Bevölkerung erwartet sich zu Recht von der Politik klare Antworten auf die vielen offenen Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung. Wir verwehren uns aber dagegen, dass Ängste geschürt werden, um die Gesellschaft zu polarisieren.

Der ÖGB steht für Menschlichkeit verbunden mit einer nach­haltigen politischen Strategie, welche die ArbeitnehmerInnen nicht auseinanderdividiert. Wichtig ist ein gegenseitiges aufeinander-zu-Gehen: Wir müssen gute Integrations­möglichkeiten schaffen.

Gleichzeitig müssen österreichische Rechte und Gesetze von allen eingehalten werden. Für ein gelungenes, gesamtheitliches Integrationskonzept braucht es gleichermaßen Unterstützung und Hilfe für beide Seiten: Für die bereits in Österreich lebenden und für die neu hinzukommenden Menschen, denen Asyl gewährt wird.

Gelebte Solidarität und Hilfsbereitschaft

Der ÖGB bedankt sich bei jenen ArbeitnehmerInnen, die sich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für Flüchtlinge einsetzen – sei es nun bei der Erstaufnahme, der medizinischen sowie psychi­schen Betreuung, rechtlichen Beratung oder der grundsätzlichen Begleitung bis zum Abschluss des Asylverfahrens und darüber hinaus. Der ÖGB setzt sich für eine angemessene Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen dieser ArbeitnehmerInnen ein.

Nicht zuletzt gebührt unser Dank auch den zahlreichen ehren­amtlichen MitarbeiterInnen und HelferInnen im Flüchtlingsbereich in Österreich. Institutionen wie das AMS, Schulen, die ÖBB, die Einsatzkräfte von der Rettung, Polizei und Bundesheer oder Behörden, die ebenfalls täglich mit AsylwerberInnen arbeiten, müssen weiterhin unterstützt werden. Ihnen gebühren unser Dank und unsere Solidarität!

Perspektiven und Erleichterung beim Zugang zum Arbeitsmarkt

Für den erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für Asyl­werberInnen muss es klare, faire und transparente Regelungen geben.

Das ist dem ÖGB grundsätzlich wichtig, gewinnt aber angesichts des schwachen Wirtschaftswachstums und der schwierigen Situation am Arbeitsmarkt noch an Bedeutung. Eine mögliche Strategie ist etwa ein Ersatzkräfteverfahren, wonach AsylwerberInnen sich nur dann für eine Stelle bewerben können, wenn das AMS keine andere Arbeitskraft gefunden hat.

Ein vernünftig geregelter Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge während des laufenden Asylverfahrens ist außerdem eine sinnvolle Maßnahme gegen illegale Beschäftigung und damit verbundenes Lohndumping.

Für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt müssen ausländische Bildungs-und Berufsabschlüsse rascher anerkannt werden. Selbstverständlich spielt der Spracherwerb eine wichtige Rolle. Insofern braucht es aus Sicht des ÖGB ein umfassendes Angebot an kostenlosen Deutschkursen für AsylwerberInnen.

Im Rahmen einer derartigen Bildungsoffensive für Flüchtlinge muss außerdem Sorge getragen werden, dass insbesondere Kinder und Jugendliche ohne Pflichtschulabschluss diesen nachholen können. Auch für Über-15-Jährige muss der Schul­besuch leichter möglich sein.

Auch im Bereich der dualen Berufsausbildung sollen besonders jugendliche AsylwerberInnen die Chance erhalten, eine Berufs­ausbildung zu beginnen.

Hier sind auch die Unternehmen gefordert, zu einer gelungenen Integration der ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz beizutragen. Keinesfalls darf die Notsituation arbeitssuchender Menschen für Lohn-und Sozialdumping missbraucht werden.

Investitionen für Beschäftigung

Angesichts der höchsten Arbeitslosigkeit in Österreich seit den 1950er Jahren plädiert der ÖGB für eine ganzheitliche Betrachtung der Arbeitsmarktpolitik.

Wir müssen die 384.000 arbeitslosen Menschen in Österreich bei der Betrachtung mit berücksichtigen. Nur wenn diese Menschen Chancen am Arbeitsmarkt vorfinden, haben auch Asyl­werber­Innen eine Chance auf Arbeit. Dringend notwendig sind die Abkehr von der rigiden Sparpolitik und die Umsetzung lang angekündigter Investitionen in Wohnbau, Infrastrukturprojekte wie Netzausbau sowie in Bildung, Forschung und Entwicklung.

Für die durch höhere Flüchtlingszahlen steigenden Ausgaben im Asylwesen sollte eine Ausnahme aus den Kriterien des Stabilitäts­paktes geschaffen werden.

Gemeinsam in die Zukunft

Der ÖGB ist für eine rasche, gesamteuropäische Lösung der Flüchtlingsproblematik.

Auch Österreich muss seinen Verpflichtungen nachkommen. Wer ein Recht auf Asyl hat, soll es auch bekommen. Aber auch Menschen, die nicht bleiben können, müssen menschenwürdig behandelt werden.

Wir fordern:

  • Einhaltung der UN-Flüchtlingskonvention durch alle EU-Mitglieds­staaten und Sicherstellung legaler Wege für Flüchtlinge, um nach Europa zu gelangen.
  • Sofortige Überarbeitung der Dublin-Verordnung und eine solidarische und faire Verteilung der Flüchtlinge in den EU-Mitgliedsstaaten. Nur so kann das brutale Schlepperwesen effektiv bekämpft werden. Dazu braucht es einen praktikablen und fairen Verteilungsschlüssel, der sich an verschiedenen Kriterien wie der Bevölkerungsgröße, der Arbeitsmarktlage sowie an den Wirtschaftsdaten der EU-Mitgliedsstaaten orientiert. Legitime Interessen der Flüchtlinge, etwa Nachzug in Länder, in denen bereits Verwandte leben, müssen berücksichtigt werden.
  • EU-weite Harmonisierung der Standards bei der Versorgung und Betreuung von AsylwerberInnen und bei den Asylverfahren.
  • Sofortige Wiedereinführung von der EU finanzierter Such- und Rettungsprogramme nach dem Vorbild von „Mare Nostrum“.
  • Verstärkte Anstrengungen zur Verbesserung der Lebens­bedingungen in den Heimatländern von Flüchtlingen. In diesem Zusammenhang muss Österreich das vereinbarte OECD-Entwicklungs­hilfeziel von 0,7 Prozent des BIP erreichen und den gezielten, effizienten Einsatz dieser Mittel in den Zielländern sicherstellen.
  • Einen erleichterten, aber regulierten Zugang zum österreichischen und europäischen Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen und zur dualen Berufsausbildung. In diesem Zusammenhang bekräftigt der ÖGB auch seine Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort.
  • Bessere Nutzung der Potenziale von Zuwanderern: schnellere Anerkennung der im jeweiligen Herkunftsland abgeschlossenen Ausbildung, individuellen und kostenlosen Förderung zum Erlernen der deutschen Sprache, und zusätzliche Angebote zu Aus-und Weiterbildung.
  • Unterstützung für ArbeitnehmerInnen jener Institutionen und Organisationen, die im Flüchtlingsbereich arbeiten.
  • Behördliche Auflagen bei Unterbringungen dürfen nicht als Ausrede zur Verzögerung der gerechten Verteilung ankommender Flüchtlinge in Österreich dienen.
  • Die internationale Staatengemeinschaft muss gemeinsam Verantwortung übernehmen, um den Krieg in Syrien und dem Irak so rasch als möglich zu beenden und damit auch die Fluchtgründe zu bekämpfen. Österreich soll dabei seinen Beitrag im Sinne einer aktiven Neutralitäts- und Friedenspolitik leisten. Militäreinsätze ohne UNO-Mandat sind grundsätzlich strikt abzulehnen.

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