Nicht vom Christkind oder Weihnachtsmann.

Wenn Weihnachten naht, freuen sich die meisten Arbeitnehmer­Innen über ein zusätzliches Gehalt, das Weihnachtsgeld. Ohne das könnten es sich viele nicht leisten, Geschenke zu kaufen.

Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbst­verständlich wie die jährliche Gehalts- oder Lohnerhöhung. Manche glauben, darauf gebe es sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dem ist aber nicht so.

Das 13. und 14. Einkommen sind Erfolge der Gewerkschaften, die im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen jedes Jahr mitverhandelt werden. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommen auch nicht alle. Die Sonderzahlungen gibt es nur dort, wo es die Kollektivverträge vorsehen.

Weihnachtsgeld gibt es nicht für alle

Atypisch Beschäftigte, wie Freie DienstnehmerInnen oder Werk­vertragsnehmerInnen, bekommen keine Sonderzahlungen.

FerialpraktikantInnen, die für die Zeit des Praktikums angestellt sind, steht für diese Zeit ein aliquoter Anteil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. Die Höhe und der Zeitpunkt der Auszahlung der Sonderzahlungen regelt der Kollektivvertrag.

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