… sind es jetzt also geworden. Überraschend schnell und unter allen anderen bisherigen Kollektiv­vertrags­abschlüssen für 2016 liegend.

Da wären:

  • Metaller, Brauindustrie, Handel: plus 1,5 Prozent,
  • Molkereien: plus 1,45 Prozent,
  • Beamten: plus 1,3 Prozent.
  • Der Vollständigkeit halber: Pensionen plus 1,2 Prozent.

Zwar über der Inflationsrate von 1,06 Prozent, aber dennoch kein wirklich großer Wurf, vor allem wenn man die niedrigen Einkommen betrachtet.

Bei den PÜG-Organen,

ohne Zulagen (Schema IV, Dienstklasse III, Verwendungsgruppe E, Gehaltsstufe 1) machen die 1,3 Prozent gerade mal 20,38 Euro brutto pro Monat aus.

Recht mager, berücksichtigt man, dass gut die Hälfte des Einkommens für Miete (plus 3,6 Prozent) bzw. Lebensmittel (ein weiterer Preistreiber) draufgeht.

Da nützt es dann recht wenig, wenn man kein Auto sein eigen nennt und die Treibstoffpreise um 16,8 Prozent sinken. Und damit die Inflationsrate auf ein insgesamt niedriges Niveau drücken. Gerechter wäre gerade im niedrigen Einkommens­segment ein Fixbetrag in Kombination mit einer prozentuellen Erhöhung.

Es mag jetzt überraschen,

die Erhöhung von 1,3 Prozent gilt bereits ab Jänner 2016 und nicht erst ab März bzw. gar ab Juli.

  • Warum ist das diesmal wohl so?
  • Hat der Dienstgeber plötzlich mehr zu verteilen oder geht es doch eher um die Optik?

Steuerreform

Mit Jahresbeginn 2016 tritt nämlich auch – welch stimmiger Zufall – die Steuerreform in Kraft, die durch die Neuberechnung der Lohnsteuer (sechs statt bisher drei Lohnsteuerstufen) zu einer Entlastung der Arbeitseinkommen führen wird.

Und gemeinsam mit der Lohnerhöhung von 1,3 Prozent wird sich das auf dem Gehaltszettel von Jänner 2016 in Zahlen doch mit einem netten Plus bemerkbar machen und sieht – auf den ersten Blick – richtig schön aus.

Selbst finanziert

Dass wir ArbeitnehmerInnen uns Steuerreformen im Prinzip immer selbst finanziert haben und es auch diesmal nicht anders sein wird, steht auf einem anderen Blatt.

Bemerken werden es die meisten, wenn es auf Grund leerer Budgettöpfe wieder zu Kürzungen im Bereich von staatlichen Leistungen kommt (genannt: Umschichtungen, vorzugsweise in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Pensionen) bzw. allerspätestens beim Steuerausgleich im Jahr 2017, wo dann so mancher Abschreibposten wegfällt.

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