Das Regierungsprogramm beschäftigt sich auch mit dem Bereich Arbeitsmarkt­integration von Flüchtlingen.

Im Kapitel „Arbeitsmarktintegrationsgesetz“ ist unter anderem ein „verpflichtendes Arbeitstraining im Sinne einer gemeinnützigen Tätig­keit bei Zivildienstträgern“ für AsylwerberInnen mit hoher Bleibewahr­scheinlichkeit, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte vorgesehen.

Abgesehen vom repressiven Charakter dieser „Zwangszuweisung“ drohen Qualität, Einkommen und Beschäftigungsverhältnisse im gemein­nützigen Sektor noch zusätzlich unter Druck zu geraten! Bislang reguläre, kollektivvertraglich sowie arbeits- und sozialrechtlich abgesicherte Arbeitsverhältnisse drohen durch weitaus billigere, zwangsweise zugewiesene Beschäftigte ersetzt zu werden. Bereits heute übernehmen Zivildiener und Freiwillige Arbeiten im gemein­nützigen Sektor, die sonst nicht erbracht werden können – vor allem, weil die entsprechenden finanziellen Mittel dafür fehlen. Weil gerade der gemeinnützige Bereich abseits von Spenden natürlich insbesondere von der Finanzierung durch die öffentliche Hand abhängig ist, erbringt er doch auch Leistungen für die öffentliche Hand. In den öffentlichen Haushalten herrscht allerdings Spardruck. Durchaus selbstverschuldet beziehungsweise ideologisch bedingt.

Mit diesem verpflichtenden Arbeits­training unter Androhung drakonischer Maßnahmen schlägt die öffent­liche Hand gleich „zwei Fliegen“ mit einer Klappe: Sie führt – zumindest zeitlich befristet – „billige“ Arbeitskräfte zu, die zumindest niedrigquali­fizierte Arbeiten verrichten können. Und sie erspart sich eine Menge Geld, weil diese Zwangszugewiesenen teure regulär Beschäftigte ersetzen – wie eben vielfach Zivildiener auch.

Der Umgang der öffentlichen Hand mit dem gemeinnützigen Sektor, den Beschäftigten und der gesellschafts­politisch so wichtige Arbeit und Leistung, die dort erbracht werden, ist schlichtweg eine Zumutung: In Sonntagsreden in den Himmel gelobt, in der politischen Realität tat­sächlich verachtet. Wie wäre es sonst erklärbar, dass die politisch Verantwortlichen ganz offensichtlich meinen, „gemeinnützige“ Arbeit könne praktisch jede machen, brauche weder Qualifikation, Ausbildung noch entsprechend regulierte und reguläre Arbeitsbedingungen? Warum werden beispielsweise im Regierungsprogramm keine Arbeits­trainings in der Elektroindustrie angeboten? Oder in Stahlwerken? Im Transportwesen? Wo auch immer? Warum eigentlich immer nur im „gemeinnützigen“ Sektor – ausgerechnet einem Bereich mit hohem Frauenanteil unter den Beschäftigten? Einem Bereich mit bekanntermaßen schweren, physisch wie psychisch beanspruchenden und belastenden Arbeitsbedingungen?

  • Nichts spricht gegen Maßnahmen, welche die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen fördern.
  • Nichts spricht gegen ­Arbeitstrainings.
  • Nichts spricht gegen zielgruppenspezifische Beschäftigungsangebote, die beruf­liche Perspektiven bieten. Ganz im Gegenteil. Da muss viel gemacht werden.

Viel spricht allerdings gegen Zwangsmaßnahmen, die gegen Androhung härtester Sanktionen durchgesetzt werden sollen und wohl mehr dem Repressions- als dem Integrations­gedanken geschuldet sind. Viel spricht gegen Zwangsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Qualität, die Beschäftigungsbedingungen, die ­Einkommen und die Motivation der Beschäftigten zu drücken. Und das in einem Sektor, der sich die deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Einkommen längst verdient hätte. Viel spricht gegen Zwangsmaß­nahmen mit denen die öffentliche Hand meint, sich aus der ausreichenden Finanzierung gemeinnütziger, sozialer Arbeiten verabschieden zu können. Auf Kosten von Qualität, Arbeitsplatz­sicherheit, Kontinuität und Solidarität.

Dazu kann nur laut und unmiss­verständlich Nein gesagt werden. Gerade aus einer gewerkschaftlichen Position heraus.

Quelle: Die Alternative

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