Beim neuen Kinderbetreuungsgeld-Konto hapert es gewaltig bei der Umsetzung.

Das neue Kinderbetreuungsgeld-Konto bringt grundsätzlich mehr Gerechtigkeit. Denn künftig bekommen Eltern, die sich für eine kürzere Bezugsdauer entscheiden, gleich viel wie jene mit langer Bezugsdauer.
Aber bei der technischen Umsetzung sind im Gesetzesentwurf einige Fallstricke für Eltern eingebaut.

So gibt es zwar fürs Papamonat Geld vom Kinderbetreuungsgeld-Konto. Aber Väter haben gegenüber dem Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch und sind während des Papamonats auch nicht kündigungsgeschützt. Die Väter sind in dieser Zeit außerdem auch nicht versichert. Eine Falle ist, dass der Papamonat exakt 31 Tage dauern muss. Währenddessen darf keine Erwerbstätigkeit bestehen. Wird die Arbeit nur für vier Wochen oder 30 Tage unterbrochen, gibt es kein Geld.

Wenn ein Kind länger als drei Monate im Spital sein muss, müssen Eltern nachweisen, mindestens vier Stunden täglich beim Kind zu sein. Sonst gilt der gemeinsame Haushalt als aufgelöst und das Kinder­betreuungsgeld wird gestrichen.

Eine weitere Hürde stellt auch ein längerer Krankenstand dar. So gilt als Anspruchsvoraussetzung für das einkommensabhängige Kinder­betreuungsgeld ein Dienstverhältnis, das über sechs Monate bestehen muss – und auch nicht von einem längeren Krankenstand unterbrochen sein darf.

Die Arbeiterkammer verlangt, dass diese Schikanen aus dem Gesetzes­entwurf entfernt werden.

Quelle: AK für Sie, März 2016

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