Wer bestimmt meinen Dienstplan?

Immer wieder kommt es zu Problemen wegen der Dienstplangestaltung und der Einhaltung der Arbeitszeiten. Abgesehen von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Krankenanstalten-Arbeitszeit­gesetzes haben wir das Wiener Arbeitszeitsmodell.

Dieses sieht eine flexible Diensteinteilung innerhalb der von der Personalvertretung bewilligten Rahmenbedingungen vor. Natürlich kann es immer wieder zu Änderungen aufgrund des Dienstbetriebes kommen. Änderungen eines bestehenden Dienstplanes benötigen aber das Einverständnis der betroffenen Bediensteten und müssen diesen auch zeitgerecht mitgeteilt werden.

In letzter Zeit häufen sich aber die Vorfälle, dass MitarbeiterInnen einfach in Zeitausgleich geschickt werden oder Überstunden angeordnet werden.

Beim Zeitausgleich ist es ganz einfach:

Vorgesetzte haben nicht das Recht, MitarbeiterInnen ohne weiteres in den Zeitausgleich zuschicken. Ob und wann Zeitausgleich genommen wird, ist gemeinsam zu vereinbaren. Natürlich ist jeder froh, wenn bei einem „Leerlauf“ Überstunden abgebaut werden können.

Es darf aber nicht sein, dass Vorgesetzte dies alleine bestimmen. Es gibt Vorgesetzte, die am Vorabend den KollegInnen ein SMS schreiben: „Du kannst morgen Vormittag zu Hause bleiben“.

Bei angeordneten Überstunden ist dies schon schwerer.

Grundsätzlich ist man verpflichtet, angeordnete Überstunden zu machen. Hier ist es wichtig, dass diese Stunden bis zur Abrechnung bestehen bleiben. Man kann sich diese schriftlich geben lassen. Sind jedoch persönliche Gründe höher als die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes einzustufen, dann können Überstunden auch abgelehnt werden.

Ein gutes Beispiel dafür sind wichtige Arzttermine, Therapien. Natürlich ist auch die Betreuungspflicht für Kinder höher einzustufen. Immerhin steht das ABGB über dem Dienstrecht und darin hat man als Elternteil die Aufsichts- und Betreuungspflicht gegenüber Minderjährigen.

Wie verhalte ich mich, wenn mein/e Vorgesetzte/r uneinsichtig ist?

  • Überstunden schriftlich anordnen lassen und damit zur nächsthöheren Vorgesetzten gehen.
  • Und „Heimschicken“ einfach ignorieren. Ihr klar machen, wenn ich jetzt nach Hause gehe, ist das natürlich meine Arbeitszeit und nicht Freizeit.
  • Soll mich der Vorgesetzte dazu zwingen. In diesem Fall mit der Personalvertretung Kontakt aufnehmen. Mal schauen was dabei rauskommt, wenn es in eine höhere Instanz geht.