Sonderurlaub

Hier findest du Informationen zum Sonderurlaub.

Wann kann ich Sonderurlaub nehmen?
Wer erteilt ihn?
Was ist mit Bediensteten des Wiener Krankenanstaltenverbundes?
Regelungen im Kindergarten
Weitere Infos

Wann kann ich Sonderurlaub nehmen?

Dir als BeamtIn, Vertragsbedienstete/r und „Neu-Bedienstete/r“ (Eintritt ab 1.1.2018) kann auf Antrag aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass ein Sonderurlaub gewährt werden. Diese Anlässe oder Gründe sind zum Beispiel der Umzug, die Eheschließung, eine Geburt, die Scheidung, ein Todesfall oder Pflegschaftsangelegenheiten. Du hast keinen Anspruch auf den Sonderurlaub und er darf dir nur gewährt werden, wenn keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegenstehen. Außerdem darf der Sonderurlaub die dem Anlass angemessene Dauer nicht übersteigen. Achtung: Eine Pflegefreistellung fällt nicht unter den Sonderurlaub, sondern wird gesondert geregelt.

Wer erteilt ihn?

Für die Erteilung des Sonderurlaubes bis zu einer Höchstdauer von 3 Tagen im Kalenderjahr ist die Dienststellenleiterin oder der Dienststellenleiter zuständig. Anträge auf Bewilligung eines längeren Sonderurlaubes sind an die MA 2 zu richten.

Was ist mit Bediensteten des Wiener Gesundheitsverbundes?

Auch für Bedienstete des Wiener Gesundheitsverbundes gelten diese Regelungen.

Regelungen im Kindergarten

Für den Kindergarten gibt es mitunter andere Vereinbarungen. Hier findest du dazu einen Überblick: https://www.kiv.at/sonderurlaub-kindergarten/

Weitere Infos

Bist du BeamtIn, dann kannst du in der Dienstordnung (§ 52) genauer nachlesen. Bist du Vertragsbedienstete/r, dann kannst du in der Vertragsbedienstetenordnung (§ 30) genauer nachlesen. Als „Neu“-Bedienstete/r (Diensteintritt nach 1. Jänner 2018) kannst du im Wiener Bedienstetengesetz (§ 50) genauer nachlesen. Bist du Bedienstete/r im Gesundheitsverbund, dann gibt es im Statut des Gesundheitsverbundes (§ 9) weitere Infos zu diesem Thema. Natürlich kannst du uns aber auch unter 01 4000 838 67 anrufen und dich persönlich beraten lassen.

Diese Informationen beziehen sich auf das Dienstrecht der Stadt Wien. Bitte wende dich für Auskünfte im Detail telefonisch an unsere Zentrale unter 01 4000 838 67. Stand: 25.5.2020.

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