Wir haben einen Notfall!

Die Wiener Berufsrettung hat nicht nur eine lange Tradition (sie wurde 1881 unter dem Eindruck des Ringtheaterbrandes ins Leben gerufen) und ist für die WienerInnen schon lange eine Institution, die es „einfach gibt“. Jährlich bewältigen 35 NotärztInnen sowie die rund 700 RettungssanitäterInnen etwa 150.000 Einsätze, zu Spitzenzeiten können das bis zu 1.000 Einsätze pro Tag sein. Weitere 110.000 Einsätze werden von den anderen drei Rettungsdiensten gefahren.

Dieser Einsatz

erfordert ein hohes Maß an Professionalität und persönlichem Einsatz, ist doch jeder Notruf in höchstem Maße physisch und psychisch fordernd. Dies vor allem im Hinblick auf das rasante Wachstum der Stadtbevölkerung, wächst Wien doch seit 8 Jahren um rund 40.000 Einwohner jährlich, was der Bevölkerungszahl von Steyr entsprechen würde. Dem gegenüber bleibt die Anzahl der Beschäftigten der Wiener Berufsrettung in etwa gleich – sprich es muss mehr Arbeit mit denselben Ressourcen an Personal und Fahrzeugen bewältigt werden. Dabei werden aber die Untersuchungspraktiken immer umfangreicher und dadurch zeitintensiver.

Vorausschauend wurde deshalb bereits 1977 die „Wiener Rettungsgemeinschaft“ gegründet, in der sich neben der Berufsrettung auch die Johanniter, der Arbeiter Samariterbund, die Malteser Unfallhilfe und das Rote Kreuz mit insgesamt 2.058 SanitäterInnen die Arbeit der Notfalls- und Krankenbeförderung teilen. Daneben gibt es noch private Krankenbeförderungsdienste, die aber von der Ausstattung und Besatzung her eher Taxi- denn Rettungsunternehmen entsprechen. In der jüngsten Vergangenheit wurden auch noch der SMD und das Grüne Kreuz zur Unterstützung hinzugezogen.

Ein Problem

bei den drei beigeschlossenen Rettungsdiensten trat aber 2010 auf, wo die 120 ÄrztInnen, die bis dahin in den Wägen mitfuhren, abgezogen wurden. Grund dafür war die Forderung von Sozialversicherung und Finanzministerium, den angestellten ÄrztInnen statt Werkverträgen ein ordentliches, also unbefristetes und weit besser bezahltes Anstellungsverhältnis zu geben. Die Folge: bei den drei Rettungsdiensten gibt es keine ÄrztInnen mehr, die dadurch entstandene Mehrarbeit muss von der Berufsrettung übernommen werden. Die bei der Berufsrettung angestellten ÄrztInnen sind derzeit noch bei der MA 70 beschäftigt, werden aber aller Voraussicht mit April 2017 in den KAV überstellt. Waren es noch vor ca. zwei Jahren 15 ÄrztInnen im Dienst, sind es heute gerade mal 6-8 NotärztInnen die ihren Dienst bei der MA 70 versehen. Angeblich soll der ÄrztInnenmangel daran schuld sein. Doch sind es vielmehr die nicht sehr guten Arbeitsbedingungen und die praktisch fehlenden Aufstiegschancen bei der Wiener Berufsrettung.

Mit täglich rund 32 im Einsatz befindlichen „normalen“ Rettungswägen, einem Bettenintensivtransporter – er transportiert intensivmedizinisch zu betreuende und schwergewichtige PatientInnen von Spital zu Spital – einem Akutintensivtransporter – er ist für normal zu verlegende PatientInnen gedacht – weiteren 8 Katastropheneinsatzfahrzeugen, die nur im Falle eines Katastrophenalarms ausfahren, weiteren zehn Notarzteinsatzfahrzeugen, wenn sie besetzt werden können, (auf denen sich die ÄrztInnen befinden) sowie 3 Fieldsupervisorfahrzeugen (die zur Unterstützung bei Reanimationen oder brenzligen Situationen mit einem hochqualifizierten Sanitäter besetzt sind), müssen die oben beschriebenen Einsätze bewältigt werden. Dazu gibt es noch einen Notarzthubschrauber, welcher pilotenmäßig vom ÖAMTC und medizinisch von der Stadt Wien (MA 70) beschickt wird.

Um die an sie gestellten Aufgaben zu erfüllen,

ersann man ein simples Prinzip: Die Leitstelle für Notrufe, allgemein als die „144“ bekannt. Was jedem Kind in der Schule beigebracht wurde, ist seit 2008 in einem Callcenter gebündelt, wo ein sogenannter Callcenter-Agent standardisierte Fragen abarbeitet und aufgrund der Antworten dann (meist) entscheidet, welcher Krankenwagen in Marsch gesetzt wird. Was passiert, wenn der meist medizinisch nicht oder kaum geschulte Mensch eine falsche Antwort gibt, kann sich jeder selbst denken. In der obigen Statistik nicht erfasst sind übrigens die „Fehleinsätze“, wo der Sanitäter entweder niemanden antrifft oder die Adresse falsch ist. Laut gut informierten Quellen sind das auch noch einige tausend Fahrten, die von den KollegInnen der Wiener Berufsrettung quasi „umsonst“ gemacht werden. Für die Zeit dieser Fahrten ist der betroffene Wagen übrigens nicht einsatzbereit und kann nicht zu echten Notfällen beordert werden.

Der Rechnungshof, der aufgrund dieser Zahlen stutzig wurde, überprüfte die MA 70 im Jahre 2009. Dabei stellte er fest, dass eine Reduktion der Besatzungen der Wägen von drei auf zwei SanitäterInnen ein gutes Mittel wäre, dem erhöhten Einsatzaufkommen gerecht zu werden. Dabei sollten aber durch die freigewordenen Personalressourcen weitere Rettungsmittel in den Dienst gestellt werden. Von der Forderung der KIV nach mehr Personal sowie mehr Einsatzwägen ist dies aber noch meilenweit entfernt. Trotzdem wurde einige Jahre später genau dieser Punkt tragend, ohne mehr Rettungsmittel in den Dienst zu stellen.

Dies passierte 2014,

wo die Wiener Berufsrettung – angeblich aufgrund von EU-Arbeitszeitrichtlinien, die aber z.B. für die Berufsfeuerwehr Wien nicht gelten – die bisherigen 24-Stunden-Dienste in 12-Stunden-Dienste umwandelte und gleichzeitig (analog dem Modell in Berlin) die Mannschaftstärke je Einsatzwagen tatsächlich von 3 auf 2 SanitäterInnen reduzierte. Hierbei wurde allerdings vergessen, dass in Berlin die beiden Blaulichtorganisationen Rettung und Feuerwehr zusammen zu Notfällen ausfahren, dort also zwei Sanitäter pro Wagen reichen (weil die KollegInnen der Feuerwehr auch mithelfen können). Darüber hinaus ist die prozentuelle Anzahl der Einsätze in Berlin (364.000 Einsätze bei 3,5 Mio. Einwohnern mit rund 100 Rettungs­wägen) geringer als in Wien. Anstatt in Wien aber die Personalstärke zu erhöhen, sprich mehr KollegInnen einzustellen, dünnte man lieber die Besatzungen aus, weil man sie für die geplante Dienstumstellung vom 24-Stunden- auf den 12,5-Stunden-Dienst benötigte.

Eine typisch österreichische Lösung, weil „irgendwie wird es schon gehen“, wie man anhand des KAV erkannt hat. Probleme wie Arbeitsüberlastung, schlechtere PatientInnenversorgung, Verschleißerscheinungen bei den Ressourcen, sprich Einsatzfahrzeugen, sowie einer höheren Fluktuation bei den Bediensteten sind für die Stadt Wien bzw. die politisch Verantwortlichen offenbar kalkulierbare Nebengeräusche, die halt bei einer so großen Stadt immer wieder vorkommen können.

Der Unmut

unter den MitarbeiterInnen der Rettung ist groß, die Problematik der (Mittags-)Pausen ist mittlerweile eine akute, die für viel Unmut bei den KollegInnen sorgt. Auch haben die Bediensteten der MA70 bis heute keinen ausreichenden Bedienstetenschutz. Die Pragmatisierung wurde ja schon vor Jahrzehnten abgeschafft und bis heute gibt es keine anerkannten Berufskrankheiten bei der Wiener Berufsrettung. Und das nächste Problem steht schon „ante portas“: Die Dienstumstellung der Leitstelle. Diese soll mit April 2017 in den 12,5-Stunden-Dienst umgestellt werden, doch bis heute gibt es noch kein schriftlich abgesichertes, neues Gehaltsschema für die KollegInnen, die sich derzeit noch im Gehaltsschema „C“ befinden. Wenn sie nicht gleichzeitig mit der Dienstumstellung in das bisher nur „mündlich“ zugesagte neue Gehaltsschema überstellt werden, gibt es dort Lohneinbußen bis zu € 600,- Netto.

Was kann man dagegen tun?

Zunächst einmal muss das Personal sowie die Anzahl der Einsatzfahrzeuge massiv aufgestockt werden, anstatt die Verwaltung weiter aufzublähen – es wurden allein in der Pressestelle fünf neue Dienstposten geschaffen, sowie neue Stellen im Bereich Personal- und Qualitätsmanagement. Auch die Einführung neuer Sicherheits­zugangssysteme ist sehr kostenintensiv und durchaus nicht notwendig, da die bereits bestehenden Systeme vollkommen ausreichend sind. Auch die Umgestaltung von Büroräumlichkeiten ist in diesem Ausmaß nicht notwendig. All diese Posten zusammen haben rund € 1,7 Mio. gekostet, welche beim Personal fehlen.

Erleichterung würde auch eine Umstellung der „neuen“ Dienste auf das alte Dienstrad schaffen, welches erprobt ist und auch möglich wäre, wie das Beispiel Berufsfeuerwehr Wien zeigt, deren Diensträder trotz „EU-Vorgabe“ nicht verändert wurden. Viele KollegInnen wollten im „alten“ Dienstrad bleiben. Durch mehr Fahrzeuge und dem dementsprechenden Personal wäre dieser auch wieder „erträglich“ für die KollegInnen gewesen. Eine Möglichkeit wäre auch, beide Dienstsysteme parallel nutzen. Dadurch bräuchte man auch weniger Personal und könnte so Kosten einsparen. Ein weiterer Aspekt ist hier aber auch die Lohneinbußen der KollegInnen, die in den neuen Dienst wechseln mussten. Weniger Arbeitsstunden bedeuten zwangsläufig auch weniger Gehalt. In manchen Härtefällen verlieren KollegInnen rund € 600,- Netto ihrer Bezüge.

Wir – Personalvertretung, Dienstgeberin und natürlich auch PatientInnen – müssen uns schnell klarmachen, dass Sparen im Gesundheitswesen, deren nicht unwichtiger Teil die Wiener Berufsrettung ist – ein Sparen an der eigenen Lebensqualität und Lebenserwartung bedeutet.

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