Teildienststellen-Versammlungen: Überstunden, Vorbereitungszeiten, Abrechnung von Nebengebühren.
Überstunden:
Es gibt keine wie immer formulierte Regelung, dass die Höchstanzahl von 24 Überstunden pro Monat unterschritten werden muss!
Allerdings ist es durchaus sinnvoll, sich (bis zu 10 Überstunden – vorsicht PädagogInnen, die bereits wegen der erhöhten Vorbereitungszeit eine Abgeltung Überstunden bekommen) finanziell abgelten zu lassen. Diese Zahlungen sind ruhegenussfähig.
Vorbereitungszeiten:
Sie sind nicht mit Anwesenheit im Haus verbunden. Auch Aufzeichnungen darüber, wann, in welchem Ausmaß und wofür sie geleistet wurden, sind unzulässig!
Nebengebühren-Abrechnung:
In den Sommermonaten kann beim Fehlen einer Mitarbeiterin die Erschwerniszulage verrechnet werden, sofern die betroffene Gruppe eigenständig geführt wird (keine Gruppenzusammenlegungen). Es dürfen aber keine Zusatzstunden im Haus vorhanden sein.