Teildienststellen-Versammlungen: Überstunden, Vorbereitungs­zeiten, Abrechnung von Nebengebühren.

Überstunden:

Es gibt keine wie immer formulierte Regelung, dass die Höchstanzahl von 24 Überstunden pro Monat unterschritten werden muss!

Allerdings ist es durchaus sinnvoll, sich (bis zu 10 Überstunden – vorsicht PädagogInnen, die bereits wegen der erhöhten Vor­bereitungszeit eine Abgeltung Überstunden bekommen) finanziell abgelten zu lassen. Diese Zahlungen sind ruhegenussfähig.

Vorbereitungszeiten:

Sie sind nicht mit Anwesenheit im Haus verbunden. Auch Aufzeichnungen darüber, wann, in welchem Ausmaß und wofür sie geleistet wurden, sind unzulässig!

Nebengebühren-Abrechnung:

In den Sommermonaten kann beim Fehlen einer Mitarbeiterin die Erschwerniszulage verrechnet werden, sofern die betroffene Gruppe eigenständig geführt wird (keine Gruppen­zusammen­legungen). Es dürfen aber keine Zusatzstunden im Haus vorhanden sein.

Kindergarten-Info, Dezember 2015 (pdf)

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