Scheinbar hat der Wahlkampf (PV/Gewerkschaftswahlen sind im Mai 2019) schon begonnen, denn wie sonst kann man die letzte Aussendung der FSG (Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen und derzeit noch Mehrheitsfraktion) deuten. Diese Aussendung ist in zweierlei Hinsicht an Überheblichkeit nicht zu überbieten.
Zum einen ist der Titel „Optierung für alle!“ nur für Insider zu verstehen. Denn dass es sich dabei um den Wunsch handelt, allen MitarbeiterInnen den Wechsel in das neue Besoldungssystem von 2018 zu ermöglichen, erkennt man vielleicht noch daran, dass auch die alte Besoldungsordnung angepasst werden soll. Und außerdem hat die FSG für ihren Antrag einen bereits vorhandenen KIV-Antrag als Vorlage verwendet, wobei dieser KIV-Antrag bereits 14 Tage zuvor eingereicht wurde.

Wir von der KIV (Konsequente Interessenvertretung) haben am 1. Oktober dieses Jahres folgenden Antrag eingebracht:

Der Hauptgruppenausschuss möge sich dafür einsetzen, dass allen MitarbeiterInnen, die 2016 und 2017 neu in den Dienst des KAV eingetreten sind, auf deren Wunsch die Möglichkeit gewährt wird, in das neue Wiener Bedienstetengesetz und damit in die neue Besoldung 2018 zu wechseln.

2 Tage vor dem Hauptgruppenausschuss Termin (am 16.10.) kam per Mail der Antrag der FSG:

Der Hauptgruppenausschuss möge folgenden Antrag beschließen und an den Wiener Landesvorstand der younion zur Weiterbehandlung weiterleiten.
Allen MitarbeiterInnen, die sich derzeit in der sogenannten Besoldung Alt bzw. dem Dienstrecht Alt befinden (jene, die vor dem 1.1.2018 in den Dienst der Stadt Wien eingetreten sind), soll nach eingehender, individueller und rechtlich gestützter Beratung von Seiten der Dienstgeberin (Stadt Wien) und auf deren ausdrücklichen Wunsch, die Möglichkeit gewährt werden, in das neue Wiener Bedienstetengesetz und damit in die Besoldung Neu zu optieren bzw. zu wechseln. Des Weiteren ist für jene Bedienstete, die in der Besoldung Alt bzw. dem Dienstrecht Alt verbleiben, die bestehende Besoldungsordnung zu evaluieren, zu attraktivieren und den fordernden und erschwerten Bedingungen anzupassen bzw. weiterzuentwickeln.

Dieser FSG-Antrag wurde aber zu spät eingebracht und war somit für den Hauptgruppenausschuss am 18.10.2018 nicht zugelassen, so sahen wir einem spannenden Hauptgruppenausschuss entgegen.

In der Vorbesprechung meinte die Vorsitzende Susanne Jonak: „Wir werden uns eurem Antrag anschließen und etwas Gemeinsames gestalten“. In der fraktionellen Vorbesprechung der KIV stimmten auch wir für einen solchen gemeinsamen Antrag.
Im Hauptgruppenausschuss war es dann tatsächlich so, dass von 63 FSG MandatarInnen nur 24 anwesend waren – die fast vollständige Anwesenheit der Minderheiten konnte jedoch nicht verhindern, dass wir an diesem Tag nicht beschlussfähig waren und somit unser Antrag nicht bearbeitet (weder angenommen noch abgelehnt) werden konnte.

Wie schon in früheren Zeiten versucht auch jetzt die FSG, die Ideen der KIV als eigene zu verkaufen:

  • das Freijahr (Sabbatical)
  • das Freiquartal
  • die Verhinderung der Null-Lohnrunde 2013
  • die Verhinderung der Ausgliederung des KAV durch das Sammeln hunderter Unterschriften von KollegInnen
  • der permanente Druck um endlich zu einer Regelung für die Altersteilzeit auch im KAV zu kommen

– all das waren und sind ursprünglich KIV Anträge in den diversen Gremien.

Es würde uns nicht wundern, wenn sich demnächst auch unser 2. Antrag zum Hauptgruppenausschuss (1.10.2018) als FSG-Antrag wiederfindet:

Der Hauptgruppenausschuss möge sich dafür einsetzen, dass allen Mitarbeiter-Innen aller Berufsgruppen im KAV die Anrechnung der Nachtschwerarbeits-Stunden gewährt wird.

Zur Aufklärung muss noch angeführt werden, dass dieses Besoldungssystem und dieses neue Dienstrecht für KollegInnen, die ab 2018 eintreten und eingetreten sind, von der FSG mit der Dienstgeberin ausgearbeitet wurde (nicht nur verhandelt sondern ausgearbeitet) und die gleiche FSG versucht nun, abfedernde Lösungen zu finden.

Eine Gewerkschaftsfraktion, die einem Dienstrecht zustimmt, das verschlechterte Urlaubs-Vereinbarungen, verschlechterten Kündigungsschutz und verschlechterten Versetzungsschutz bringt ist aus unserer Sicht eine Gewerkschaftsfraktion, die nicht länger in Verhandlungen gehen darf.

Es ist an der Zeit, dies am 17. Mai 2019 zu ändern! Wer KIV haben will, muss KIV wählen!

Grafik: Kues1 / Freepik

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