Vorschlag zur Abdeckung des Bedarfs: Mehr ÄrztInnen ausbilden, einstellen und anständig bezahlen.

Das Streichen von Ärzteüberstunden im KAV war bereits vor rund zwei Wochen in einem Kurier-Artikel Thema. Schon da waren wir als Unabhängige GewerkschafterInnen als auch als KonsumentInnen unseres Gesundheitssystems der Ansicht, dass es kein Zukunftskonzept sein kann den ärztlichen Bedarf zu negieren und einfach und konzeptlos Überstunden zu streichen.

Im neuersten Artikel vom 18. April 2016 in „DiePresse“ wird das Für und Wider des Überstundenverbotes dargestellt und die drohende Zahlungsunfähigkeit des KAV von unserem Generaldirektor Janßen an die Wand gemalt. Durch diesen ehemals herbergssuchenden Krankenschwesternschülerheimbewohner wurde auch die „Fürsorgepflicht des Dienstgebers“ zum Thema Überstunden strapaziert. Bemerkenswert nur, dass in den letzten Jahrzehnten diese Pflicht offenbar viele „situationselastischer“ ausgelegt wurde. Jetzt passt sie aber grad in die Argumentationskette des Sparens.

Um es nochmals ganz deutlich zu sagen:  Überstunden müssen auch im KAV angeordnet sein. Das bedeutet irgendein Vorgesetzter muss diese ärztliche Leistung für notwendig erachtet haben. In den Medien kommt es manchmal so rüber, als ob sich ÄrztInnen solange Überstunden selber anschaffen, bis ihr individuelles Wunschgehalt erreicht ist. Nein!! Überstunden werden zur Deckung eines Bedarfes angeordnet.

Auch auf die Gefahr der Wiederholung:

Ein alternativer Vorschlag zum Abdecken des Bedarfs wäre – anstelle der Überstundenleistungen – mehr ÄrztInnen auszubilden, einzustellen und anständig zu bezahlen und dadurch eine qualitätsvolle PatientInnenversorgung zu gewährleisten.

Pressemeldungen zum Thema:

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