… die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst: Die Unabhängigen Gewerk­schafterInnen sind nach drei Jahren Rechtsstreit im Vorstand.

Mehr Demokratie ist möglich, kommt aber nicht von selber oder von oben, sondern muss von unten, von den Betroffenen durchgesetzt werden.

Wir haben unser innergewerkschaftliches Ziel erreicht, jetzt beginnen die Mühen der Ebene. Dank der solidarischen Unterstützung vieler KollegInnen, nicht nur in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, aber langer Atem war notwendig, illusionsloser Optimismus und viel Geduld.

Wir hab’n „an Richter ‚braucht“,

denn Sachargumente, engagierte gewerkschaftliche Arbeit, Personal­vertretungs- und Betriebsratsmandate allein haben die absolute Mehrheit der Fraktion Christlicher Gewerkschafter und ihren kleinen Koalitionspartner nicht bewegen können.

Drei Jahre Rechtsstreit und ein Urteil des Obersten Gerichtshofes waren notwendig, bis die Unabhängigen Gewerk­schafterInnen (UGÖD) ihr Vorstandsmandat in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst besetzen konnte und als dritte Fraktion von der Fraktion Christlicher Gewerkschafter und Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen anerkannt wurde, entsprechend den Wahlergebnissen und dem Statut der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.

Seit kurzem wissen wir, wie Vorstandssitzungen ablaufen

Nach Fraktionsberatungen von Christlichen Gewerkschafter und Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen eröffnet Fritz Neugebauer die Sitzung um 11 Uhr, um 11 Uhr dreißig ist die Tagesordnung abgearbeitet. Kurzberichte von Vorstands- und Präsidiumsmitgliedern über Verhandlungsergebnisse werden angenommen, ein Tagesordnungspunkt Anträge war gar nicht vorgesehen. Punkt drei war eine Kooptierung: Auf Antrag des Vorsitzenden der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wurde die Kooptierung des von der UGÖD nominierten Kollegen Reinhart Sellner und die Fraktionsanerkennung der UGÖD auf allen Ebenen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einstimmig beschlossen. Frauenvorsitzende Monika Gabriel teilte mit, dass gleichzeitig Beate Neunteufel Zechner als Vertreterin der UGÖD in den Frauenausschuss der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst kooptiert wird.

Einberufung einer Bundeskonferenz

Unter Allfälliges wies Sellner die Dringlichkeit der Einberufung einer Bundeskonferenz Ende Juni / Anfang Juli 2015 hin:

  • zur Beratung über die im Ministerrat am 21. April 2014 bereits beschlossenen zusätzlichen Einsparungen 2016 bis 2019 („Kostendämpfungspfad“), insbesondere im Bereich Bundes­ministerium für Bildung und Forschung mit Lehrpflichterhöhung, Einsparungspotential „Schulautonomie“; „Effizienz­hebungspfad“ für die Universitäten (Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft); Bedarfskündigungen (Bundesministerium für Landesverteidigung) bei Verweigerung der Annahme einer Versetzung ohne Mobilitätszulage, fortgesetzter Aufnahmestopp und – bisher nicht öffentlich angekündigt – niedriger Gehaltsabschluss unter Hinweis auf mehr Netto durch Lohnsteuertarifreform
  • zur Vorratsbeschlussfassung von Kampfmaßnahmen gegen allfällige Sparpakete (Genehmigung durch den nächsten ÖGB-Vorstand, der bereits am 28. Mai einen Vorratsbeschluss der Gewerkschaft der Privatangestellten genehmigt hat).

In seiner Replik erklärte Kollege Neugebauer,

dass eine Bundeskonferenz dann einberufen wird, wenn sie von einer Bundesvertretung / Teilgewerkschaft der Gewerkschaft Öffent­licher Dienst verlangt wird oder, in besonders dringlichen Fällen, wenn das Präsidium sie einberuft.

Das ­Präsidium ist durch einen Vorstandsbeschluss dazu jederzeit berechtigt. Da ein alter Vorrats­beschluss über Kampfmaßnahmen immer noch gilt, würde es dazu auch keine eigene Bundes­konferenz brauchen.

Ein nächster Sitzungstermin des Vorstandes der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wurde nicht beschlossen.

Glück auf! Join the Union – Change the Union!

Co-Autor: Reinhart Sellner

Quelle: Die Alternative

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