Die 24-Stunden-Pflege ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Sie wird fast ausschließlich von ausländischen Pflegekräften gestemmt. Nun sollen diese wichtigen BetreuerInnen, ohne die es einfach nicht geht, von Hilfszahlungen ausgeschlossen werden.

Die KIV/UG unterstützt den offenen Brief, der an Finanzminister Blümel und Ministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Schramböck ergangen ist:

An:
Herrn Bundesminister Mag. Gernot Blümel
Frau Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck

Betrifft: Ausschluss der 24-Stunden-Personenbetreuer*innen vom Härtefallfonds

Sehr geehrter Herr Bundesminister Mag. Gernot Blümel,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck,

in Österreich arbeiten über 60.000 24-Stunden-Personenbetreuer*innen. Der Großteil davon sind Migrant*innen aus Ländern wie Rumänien, der Slowakei, Ungarn, Kroatien oder Polen. Sie kümmern sich um die Eltern und Großeltern in Österreich – tags und nachts, 24 Stunden, rund um die Uhr. Sie machen eine sehr wichtige, aber auch eine sehr anstrengende und oft einsame Arbeit.

Die 24-Stunden-Betreuung ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft – und besonders in der derzeitigen Krise sehen wir, wie wichtig diese Arbeit ist: Aller Risiken zum Trotz sind viele Betreuer*innen in Österreich geblieben und haben ihre Turnusse bei ihren Klient*innen verlängert. Trotz aller Risiken waren Betreuer*innen bereit zurück nach Österreich zu kommen, um ihre Arbeit weiterzuführen. Aber ihre Hingabe und ihre essentielle Arbeit wird weiterhin nicht ausreichend geschätzt und schon gar nicht ausreichend finanziell unterstützt.

Während sich manche Personenbetreuer*innen in Österreich seit Wochen buchstäblich krank arbeiten, hängen andere wegen der Grenzschließungen seit sechs bis sieben Wochen in ihrem Heimatland fest. Da 24-Stunden-Personenbetreuer*innen in Österreich als selbstständige Ein-Personen-Unternehmen arbeiten müssen, haben sie in dieser Zeit jetzt kein Einkommen. Ihre finanzielle Existenz und die ihrer Familien ist akut gefährdet.

Die 24-Stunden-Personenbetreuer*innen sind in Österreich berufstätig und zahlen hier ihre Sozialabgaben, viele von ihnen seit vielen Jahren. Trotzdem schließen die Richtlinien zum Härtefallfonds jetzt die allermeisten 24-Stunden-Personenbetreuer*innen von Hilfszahlungen aus. Wir empfinden das als eine extreme Ungerechtigkeit: Ausgerechnet jene Schlüsselpersonen, die schon jetzt eine der wichtigsten Jobs gegen viel zu geringe Bezahlung machen, werden jetzt von Hilfszahlungen ausgeschlossen:

1. Steuernummer und Einkommenssteuerbescheid

Die Richtlinien des Härtefallfonds schreiben eine österreichische Steuernummer und einen österreichischen Einkommenssteuerbescheid vor, damit Hilfe beantragt  werden kann. Einkommenssteuer ist aber erst ab einem Verdienst von 11.000 Euro pro Jahr zu bezahlen. Die Bezahlung in der Branche ist jedoch so schlecht, dass die 24-Stunden-Personenbetreuer*innen die 11.000 Euro pro Jahr nie überschreiten. Sie haben daher meist weder eine Steuernummer noch einen Einkommenssteuerbescheid. Sie zahlen aber natürlich in Österreich ihre Sozialabgaben.
Es ist grotesk: Gerade weil die 24-Stunden-Personenbetreuer*innen schon zu normalen Zeiten so schlecht bezahlt werden, haben sie jetzt in der Krise keinen Zugang zum Härtefallfonds.

2. Österreichisches Bankkonto

Eine weitere Bedingung für einen Antrag auf Geld aus dem Härtefallfonds ist ein österreichisches Bankkonto. Viele 24-Stunden-Personenbetreuer*innen haben ihr Konto allerdings bei einer Bank in ihrem Heimatland. Diese Bestimmung ist inhaltlich in keiner Weise nachvollziehbar und erschwert den 24-Stunden-Personenbetreuer*innen den Zugang zu Hilfsgeldern – komplett unnötiger Weise – zusätzlich.

3. Sprachliche Barrieren

Das Antragsformular für den Härtefallfonds existiert nur auf Deutsch. Praktisch alle 24-Stunden-Personenbetreuer*innen kommen aus anderen Ländern nach Österreich, um hier diese wichtige Arbeit zu machen. Viele von ihnen sprechen nicht gut genug Deutsch, um komplexe Antragsformulare auf Deutsch ausfüllen zu können. Dass keine übersetzten Formulare zur Verfügung stehen, stellt ein weiteres unnötiges Hindernis für 24-Stunden-Personenbetreuer*innen dar, die dringend Hilfe benötigen.

Die über 60.000 24-Stundenpersonenbetreuer*innen in Österreich leisten einen essentiellen Beitrag für das österreichische Sozialsystem und zahlen hier ihre Sozialabgaben.

Wir fordern einen gerechten Zugang zu Hilfszahlungen aus dem Härtefallfonds für alle 24-Stunden-Personenbetreuer*innen! Wir fordern die sofortige Streichung der Förderkriterien „Steuernummer“, „Einkommenssteuerbescheid“ und „österreichisches Bankkonto“ für Zahlungen aus dem Härtefallfonds. Weiters fordern wir, dass das Antragsformular auch in übersetzter Form zur Verfügung gestellt wird!

Der Brief im Original zum Download:
Offener Brief WKO

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