Mit dem neuen Personalpaket für Bedienstete der Gemeinde Wien ist die Umsetzung von drei langjährigen Forderungen der KIV/UG nun endlich in die Wege geleitet. Diese sind der Ausbau der Telearbeit, die Einführung der Altersteilzeit und die Optierungsmöglichkeit ins neue Besoldungssystem.

Mobiles Arbeiten
Altersteilzeit
Optierung

Personalpaket: Ausbau der Telearbeit und von disloziertem Arbeiten

Die Krise hat vielen Bediensteten, aber auch der Gemeinde aufgezeigt, dass das „Home Office“ durchaus seine Vorteile hat und dass auch von zuhause aus sehr produktiv gearbeitet werden kann. Die dazu notwendige, fortschreitende Digitalisierung hat so ihren Schrecken verloren. Auch die Zahlen sprechen für sich:

Die überwiegende Mehrheit der Gemeinde Wien Bediensteten steht der Digitalisierung optimistisch gegenüber. MitarbeiterInnen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren äußern sich positiv über den digitalen Wandel. Selbst bei älteren KollegInnen zwischen 55 und 62 Jahren liegt der Anteil der OptimistInnen noch bei etwas mehr als 50 Prozent. Denn Digitalisierung steht auch für den Zugewinn von Freiheit. Mehr als jeder/jede zweite/r Beschäftigte ist davon überzeugt, dass Technologie den Menschen mehr Freiheit gibt, dort zu leben und zu arbeiten, wo sie wollen.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Viele ArbeitnehmerInnen sehen die Möglichkeiten der Telearbeit in Bezug auf Arbeitsort und Arbeitszeit als großen Pluspunkt. Sie versprechen sich davon mehr Autonomie und Selbstbestimmung und erhoffen sich eine bessere Work-Life-Balance, z.B. durch die Arbeit im Home Office. Gerade für Erwerbstätige mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen kann das wünschenswert sein und auch einen Beitrag zu mehr Chancengleichheit für Frauen bieten.

Die Aufgaben der Gewerkschaften

Mit einem Ausbau der neuen Arbeitsformen kommt es jedoch auch zu neuen Problemen.

Eines davon ist die Erreichbarkeit, denn Flexibilisierung bedeutet nicht, rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen. Es gilt also, neue Flexibilitätskompromisse zu verhandeln, die sowohl den Anforderungen der digitalen Arbeitswelt, als auch den familiären und gesundheitlichen Bedürfnissen der Beschäftigten Rechnung tragen.

Auch die Trennung zwischen Arbeits- und Freizeit müssen neu und klar abgehandelt werden. Denn das Home Office während der Krise hat gezeigt, dass vor allem Bedienstete mit KundInnenkontakt, wie SozialarbeiterInnen oder Beschäftigte in Beihilfestellen, sich die Sorgen und Probleme ihrer KlientInnen in ihr Wohnzimmer und weiter in ihre Freizeit mitnehmen. Hier braucht es auch für die Bediensteten neue Herangehensweisen.

Doch auch der Datenschutz ist ein wichtiges Thema, wenn Dienstliches von zuhause aus erledigt wird. Hier braucht es durchsetzungsstarke Regelungen im Bereich der unabhängigen Kontrollbefugnisse und der ArbeitnehmerInnenmitbestimmung durch den Betriebsrat, die Personalvertretung und die Gewerkschaft. Darüber hinaus bedarf es aber auch einer rechtskonformen Technikgestaltung, die möglichst wenige personenbezogene Daten entstehen lässt.

Das Home Office hat sein Schmuddelimage abgelegt und ist gesellschaftsfähig geworden. Durch das Personalpaket soll es nun auch einfacher zugänglich sein. Es liegt jedoch an den Interessenvertretungen und Gewerkschaften, sich aktiv daran zu beteiligen, die Digitalisierung und den Ausbau der Telearbeit als Chance für die arbeitenden Menschen zu gestalten, denn Arbeiten von zuhause aus bringt auch neue Herausforderungen mit sich.

Personalpaket: Altersteilzeit

Personalpaket: Altersteilzeit

Die Altersteilzeit zählt zu den langjährigen Forderungen der KIV/UG. Ihre Einführung ist überfällig. Altersteilzeit bedeutet dabei, gesundes und stressfreies Gleiten in die Pension bei wertschätzender Wissensübergabe an die nächste MitarbeiterInnengeneration: Win-win für alle Beteiligten, ganz ohne Wissensverlust.

In puncto Altersteilzeit waren BeamtInnen im Bundesdienst und BeamtInnen und Vertragsbedienstete der Kommune (Gemeinde Wien MitarbeiterInnen) gegenüber Beschäftigten der Privatwirtschaft benachteiligt: Denn im Bundesdienst ist die Altersteilzeit ein Auslaufmodell und bei der Stadt Wien war sie flächendeckend (Ausnahmen, wo bereits ausgelagert gewirtschaftet wird) überhaupt nicht möglich. Diese ungleiche Behandlung von Beschäftigten im öffentlichen, kommunalen Dienst war der KIV schon lange ein Dorn im Auge, denn Beamte der Republik Österreich und die MitarbeiterInnen der Gemeinde Wien waren die einzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in Altersteilzeit gehen konnten.

Weiters ist klar, dass das Pensionsantrittsalter mit 65 Jahren für bestimmte Berufe (vor allem in den Bereichen Pflege, Bildung, Soziales) nicht realistisch ist. Die Arbeitszeitgestaltung sollte sich der jeweiligen Lebensphase individuell anpassen. Es muss jedem Menschen, der über sehr viele Jahre hinweg im Arbeitsleben tätig war, das Anrecht zugestanden werden, respektiert älter werden zu können. Es genügt nicht, die Dauer der aktuellen Berufsfähigkeit zu verlängern. Erforderlich ist vielmehr ein grundsätzliches neues Denken für zukünftige Modelle. Die Altersteilzeit soll älteren MitarbeiterInnen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand bzw. die Pension ermöglichen und gleichzeitig Anreize schaffen, die freiwerdenden Arbeitsplätze neu zu besetzen und das Wissen, sowie die Erfahrung älterer KollegInnen zu erhalten und weiterzugeben.

Was die KIV zu dem Thema unternommen hat:

Im Jahr 2014 bei der 2. Landeskonferenz stellte die KIV/UG den Antrag auf Einführung der Altersteilzeit und dieser Antrag wurde überfraktionell einstimmig angenommen.

Im rot-grünen Regierungsprogramm wurde Ende 2015 die Einführung der Altersteilzeit mit dem Satz „Die Möglichkeit zur Altersteilzeit wird geschaffen“ angekündigt. (Seite 44, Regierungsübereinkommen 2015)
Die unabhängigen GewerkschafterInnen der KIV/UG ließen nicht locker und setzten verschiedene Initiativen. So wurde zum Beispiel eine Petition ins Leben gerufen, eine Enquete organisiert und Anträge in unterschiedlichen Kollegialorganen gestellt bzw. unterstützt.

Die Gewerkschaft bekennt sich klar zur Altersteilzeit

Auch die Gewerkschaft bekennt sich klar zur Altersteilzeit: „Altersteilzeit für alle bringt Vorteile für jeden. Wir werden immer älter und müssen deshalb auch länger arbeiten. Eine Reduzierung der Arbeitszeit in den letzten Jahren vor dem Ruhestand erhöht die Chancen, diesen physisch und psychisch gesünder verbringen zu können. Selbst für Arbeitgeber bringt das Modell nur Vorteile – höchste Zeit, es auch für Beamte einzuführen.“ – Norbert Pelzer (ehemaliger Vorsitzender HG1/FSG)

Personalpaket: Optierung

Personalpaket: Optierung

Umstieg ins neue Wiener Bedienstetengesetz („Optierung“)

Mit Einführung des neuen Bedienstetengesetzes im Jahr 2018 wurde sozialpartnerschaftlich eine zweijährige Evaluierungsphase vereinbart, die nun vorüber ist. Die Forderung der KIV/UG nach einer rechtssicheren, freiwilligen Optierungsmöglichkeit für alle Beschäftigten in die Besoldung Neu besteht seit dem Verhandlungsbeginn des neuen Systems und wurde seit 2018 auch immer wieder vehement eingefordert.

Mit Erfolg, denn zur Wiener Landeskonferenz der Younion Anfang Oktober 2019 überraschte unser Herr Bürgermeister mit folgendem Statement: „Die Zeit der Evaluierung ist vorbei und wir wollen den geforderten Umstieg in das neue Bedienstetengesetz ermöglichen. Weiters werden wir die Lösung für die Vordienstzeiten, die der Bund für seine Beschäftigten getroffen hat, soweit wie möglich auch für die Wiener Gemeindebediensteten übernehmen. Ich habe alle Verantwortlichen angehalten, für die Lösung der Vordienstzeiten ein Gesetz für den November-Landtag vorzubereiten. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass das auch für unsere Bediensteten im Ruhestand zu gelten hat. Wir werden eine gute Lösung für 65.000 betroffene KollegInnen beschließen.“

Die KIV hat die Optierungsmöglichkeit seit Einführung der Besoldung Neu vehement eingefordert und ist am Ball geblieben. Diese neu geschaffene Umstiegsmöglichkeit durch das Personalpaket wird in vielen Bereichen für mehr Fairness bei der Bezahlung sorgen.

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