Wie immer gilt folgende Regelung:
Fällt ein gesetzlicher Feiertag (z.B. 15. August – Mariä Himmelfahrt) auf einen Samstag und wird dieser dabei vom Urlaub eingeschlossen oder liegt am Ende des Urlaubs, so wird dieser Tag gutgeschrieben.
Diese Regelung betrifft ausschließlich MitarbeiterInnen mit einer Fünftageswoche (unabhängig vom Stundenausmaß).
Siehe.
DO§ 46(7) – für BeamtInnen
VBO§23(8) – für Vertragsbedienstete
Achtung!
Da durch die Personaladministration die Gutschrift nicht automatisch erfolgen kann, muss am Sammelformular (Excel-Datei) bei den betroffenen KollegInnen (bei unserem Beispiel im August) bei U-Änderung Tagewoche eine 1 eingetragen werden.