Zulage für AssistentInnen.
Zwischen der Personalvertretung und OAR Softic, Kompetenzbereichsleiter KB Personal kam es zu folgender Vereinbarung:
AssistentInnen steht eine Zulage (Kennzahl 9202) zu, wenn sie
- als Vertretung einer Pädagogin im Kinderdienst eingesetzt werden oder
- den Dienst der Pädagogin zur Gänze übernehmen,
- jedenfalls aber bei einer zumindest 6stündigen Vertretungsdauer, die auch durch mehrere Vertretungstätigkeiten in einer Woche erbracht werden können.
Dies gilt auch dann, wenn AssistentInnen PädagogInnen vertreten, welche aufgrund von Quazis, Besprechungen, Kursen etc. nicht vor Ort sind!