Zulage für AssistentInnen.

Zwischen der Personalvertretung und OAR Softic, Kompetenzbereichsleiter KB Personal kam es zu folgender Vereinbarung:

AssistentInnen steht eine Zulage (Kennzahl 9202) zu, wenn sie

  • als Vertretung einer Pädagogin im Kinderdienst eingesetzt werden oder
  • den Dienst der Pädagogin zur Gänze übernehmen,
  • jedenfalls aber bei einer zumindest 6stündigen Vertretungsdauer, die auch durch mehrere Vertretungstätigkeiten in einer Woche erbracht werden können.

Dies gilt auch dann, wenn AssistentInnen  PädagogInnen  vertreten, welche aufgrund von Quazis,  Besprechungen,  Kursen  etc. nicht vor Ort sind!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen