Weil wir uns auch künftig für die MitarbeiterInnenrechte einsetzen werden.

Keine weitere Nulllohn­runde:

Das Auffangen von maroden Banken und die Sicherung des Reichtums von Anlegern und Spekulanten und der ­damit einhergehenden Problematik des Bundes und der Länder, wie nun die Verschuldensquote eingehalten werden soll (das Defizit darf aufgrund der abgeschlossenen Sparpakete – Maastricht und Lissabon-Verträge – 2,8,% des BIP nicht überschreiten) – darf nicht auf Kosten der Bediensteten des öffentlichen Dienstes erfolgen!

Nun erst recht: Job-Ticket für alle

Das KIV-Team hat wenig Verständnis dafür, dass an ­anderen Projekten der Stadt nicht gespart ­werden muss, während bei den MitarbeiterInnen geknausert wird.

Alle MitarbeiterInnen sollen das Job-Ticket bekommen!

Dringende Verbesserungen im Amt für Soziales:

Da es offensichtlich stadtintern nicht möglich ist, die ­Arbeit der KollegInnen so aufzuteilen, dass sie auch ­tatsächlich bewältigbar ist (dies würde natürlich eine ­entsprechende Aufstockung des Personals bedeuten), muss ­eine Organisationsentwicklung – von außen – hinzugezogen werden, um den KollegInnen endlich ein Arbeitsquantum zuzumuten, das auch tatsächlich machbar ist – ohne krank zu werden.

Kürzung der Arbeitszeit bei gleichem Lohn:

Die hohe Rate von Erkrankungen im Amt für Soziales, der starke Wechsel der MitarbeiterInnen in andere Abteilungen sowie viele Kündigungen sind ein starkes Indiz dafür, dass diese anstrengende Arbeit mit einer Arbeitszeit von 40 Wochenstunden eine zu hohe Belastung darstellt.

Auch im Amt für Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich, dass die Arbeit dermaßen belastend ist, dass die Kolleginnen häufig gar nicht mehr 40 Wochenstunden arbeiten können und ihre Wochenarbeitszeit reduzieren.

Aus der Sicht des KIV-Teams ist es an der Zeit, eine ­Verkürzung der Arbeitszeit anzudenken und diese – ­ mit ­Hilfe der Gewerkschaften – umzusetzen.

Vorrückungsstichtag:

Der EUGH entschied, dass für öffentlich Bedienstete die Schulzeit (so wie die Lehrzeit) für den Vorrückungsstichtag anzurechnen sind. Diese Neuregelung werde eine „durchschnittliche Verbesserung des Vorrückungsstichtages um drei Jahre und damit eine besoldungs­mäßige Besserstellung im Ausmaß von durchschnittlich eineinhalb Vorrückungsbeträgen mit sich bringen“ (TT 24.11.2015).

Es wird unsere Aufgabe sein, die Gewerkschaften darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung rasch umzusetzen ist.

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