Im Jahr 2009 hat ein ehemaliger Chemielehrling der TU Graz eine europarechtliche Entscheidung herbeigeführt, die uns heute noch beschäftigt.
Hr. H. von der TU Graz wurde nach Ende seiner Lehrzeit für ein paar Monate weiterbeschäftigt und bekam
dabei weniger bezahlt als ein vergleichbarer Kollege. Der Grund für die schlechtere Bezahlung war ausschließlich darin gelegen, dass Herr H. 6 Monate seiner Lehrzeit vor seiner Volljährigkeit absolvierte. Sein Kollege hatte mit der Lehre zur Gänze erst nach seinem 18. Geburtstag begonnen und bekam in den wenigen Monaten seiner Weiterbeschäftigung ein höheres Gehalt. Exakt € 23,20 brutto pro Monat. Zum damaligen Zeitpunkt wurden Zeiten der Berufserfahrung vor dem 18. Geburtstag nicht für die Vorrückung im öffentlichen Dienst angerechnet. So sagte es damals das Gesetz. Hätten die damals verantwortlichen in Politik und Verwaltung geahnt, was mit der EuGH-Erkenntnis auf sie zukommt, sie hätten dem streitbaren EX-Lehrling die rund 70 Euro mit einer Schweigevereinbarung großzügig und gern in die Hand gedrückt.
Seitdem ist viel geschehen. Tausende Anträge und Verfahren, die eine oder andere (missglückte) Gesetzesreparatur sind mittlerweile Geschichte und die Zeiten mit der schwer verständlichen Wahrungszulage haben die meisten von uns schon wieder vergessen. Vor bald 2 Jahren, im Mai 2019, hat der EUGH entschieden, die damals geltende Reparaturregelung als weiterhin diskriminierend einzustufen. Gleichzeitig wurde auch die Obergrenze von 10 Jahren für die Anrechnung von Vordienstzeiten als Verstoß gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit gewertet. Mit Beschluss des Landtages im Juni 2020 hat die Bundeshauptstadt nun für ihre Bediensteten eine – hoffentlich rechtlich einwandfreie – Regelung für die
Neuberechnung der Vordienstzeiten erhalten. Für die Abarbeitung der Vordienstzeiten-Neuberechnung von
mehr als 60.000 Personen musste unsere Dienstgeberin eine eigene Organisationsstruktur schaffen und Fachleute einschulen. Nicht alle Personalakten sind schon in elektronischer Form vorhanden und erschweren die Aufgabe zusätzlich. Seit kurzer Zeit ist auf den Seiten der Stadt Wien eine eigens eingerichtete Informationsseite online,
Wien Intern Live – Welcome – vordienstzeiten (magwien.gv.at)
Neben Rechtsgrundlagen, FAQ`s und einem Folder (online und als Druckversion) gibt es dort einen Überblick über den weiteren Ablauf der Vordienstzeitenneuberechnung.
Quelle:
https://www.intern.magwien.gv.at/web/vordienstzeiten

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