Was uns seit der Personalvertretungs-Wahl gelungen ist.

Wir erhalten zwei zusätzliche Sozial­arbeiterInnenstellen und eine zusätzliche Unterstützung für den „psychologischen Dienst“, sowie drei zusätzliche Dienstposten für das Amt für Soziales!

Was leider nicht gelungen ist:

Es scheint, also ob wir die Notwendigkeit für einen zusätzlichen Dienstposten für die Aufgaben Registratur – bzw. gleichzeitig Erstinfo im Bereich des Amtes für Soziales – nicht ausreichend erklären konnten. Die Bemühungen der DPV 8 scheiterten leider dahingehend – aber wir geben nicht auf! Auch hier wird es eine Entlastung der betreffenden KollegInnen geben müssen!

Es war das dringendsten Anliegen der DPV 8 die Überlastung im Bereich Sprengelsozialarbeit, psychologischer Dienst und Mindestsicherung, ebenso die Überlastung der SachbearbeiterInnen und der MitarbeiterInnen des Infopoints (die gleichzeitig die Aufgabe haben, zu registrieren!) aufzuzeigen und so schnell als möglich eine Aufstockung in diesen Bereichen zu beantragen.

Die Situation im Amt für Kinder- und Jugendhilfe hat sich von Jahr zu Jahr zunehmend dramatisiert.

Während noch vor ungefähr 20, 25 Jahren ein großer Teil der SozialarbeiterInnen stabil im Amt blieb und nur ein verhältnismäßig kleiner Prozentsatz der Bediensteten relativ rasch das Amt verließ, sieht dies nun völlig anders aus: Nur ein kleiner Prozentsatz der SozialarbeiterInnen bleibt stabil im Amt, ein weitaus größerer Teil beschließt – nach einer immer kürzer werdenden Zeitspanne – das Amt wieder zu verlassen! So kam es zunehmend zu einer permanenten Rotation des größten Teils der SprengelsozialarbeiterInnen – mit den damit einher­ehenden (negativen) Belgleiterscheinungen.

Der schnelle Wechsel der Bediensteten bindet enorme Arbeitszeit, da bei der Übergabe der vielen Akten garantiert sein muss, dass die Problematik der Familien an den neunen SozialarbeiterInnen umfassend dargelegt wird.

Auch für die KlientInnen, die meist ohnehin Schwierigkeiten damit haben, fremde Personen zu akzeptieren, ist der schnelle Wechsel schwierig. Dies führt erst recht wieder zu Problemen in der Kooperation.

Somit entstand ein Teufelskreis aus Überlastung – Ausscheiden der MitarbeiterInnen – Einschulung neuer MitarbeiterInnen – Überlastung, …

Hinzu kommt, dass sich die Sozialarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe in den letzten 25 Jahren merklich verändert hat.

Damals bestand die Problematik in diesem Aufgabenbereich darin, dass jene Familien, bei welchen Erfolge erzielt werden konnten, aus der Betreuung des (ehemals) Jugendamtes entlassen werden konnten, während die schwierigen Fälle „kleben blieben“, wie zum Beispiel Eltern mit Alkoholproblemen ohne Einsicht in ihre Problematik, die dennoch kontrolliert werden mussten oder Väter (zum Teil auch Mütter), die Gewalt ausübten und zu keiner Änderung ihres Verhaltens bereit waren. Das prägte vor zirka 25 Jahren die Arbeit.

In den letzten 15 Jahren kamen zunehmend Familien mit neuen Problemen hinzu: So fiel auf, dass der jener Anteil, in denen Mütter die Betreuung und Erziehung der minderjährigen Kinder alleine ausübten und die mit diesen Aufgaben überfordert waren, zunahm. Einige der Mütter wiesen zusätzlich psychische Erkrankungen auf – damit einhergehend gab es wenig Krankheitseinsicht und entsprechend schwierig war die Zusammenarbeit.

Hinzu kam, dass das (damalige) Amt für Jugendwohlfahrt zusätzlich zu alkoholkranken auch mit drogensüchtigen Müttern konfrontiert war. Die Kooperation mit diesen Müttern gestaltete sich entsprechend schwierig. Die Sozialarbeit im Zwangs­kontext wurde etabliert.

Zu dieser Zeit war die Intention des Gesetzgebers die Familie zu stärken („Bei der Gewährung von Hilfen der öffentlichen Jugendwohlfahrt ist die Zusammenarbeit mit den Minder­jährigen, den Erziehungsberechtigten und den gesetzlichen Vertretern anzustreben“ TJWG § 2 (5)). Dazu bedurfte es seitens unserer KollegInnen einen enormen Aufwand, um das Wohl der Kinder in jenen Familien, in denen Alkohol- und Drogenkonsum sowie psychische Erkrankungen bei den KE vorhanden waren, zu sichern. In vielen Fällen kam es häufig zu heftigen Auseinandersetzungen mit den Betroffenen (Geschrei und Beschimpfungen seitens der KlientInnen, sowie Ver­suche ihrer Anwälte, die Sozial­arbeiterInnen einzuschüchtern, es kam auch zu Bedrohungen und Verwüstungen von Räumlichkeiten, …).

Weiters wurde damals ein „Produktkatalog“ erstellt und der formale Aufwand um Hilfen zur Erziehung einleiten und aufrechterhalten zu können (wodurch Kosten entstanden) stieg enorm.

Aufgrund der damaligen Problematik gelang es immerhin aus dem Bereich des Amtes für Jungendwohlfahrt eine Erstanlaufstelle für AlleinerzieherInnen im Sinne einer Prophylaxe zu etablieren, nämlich den „Frau- und Kind-Treff Pradl“, der heute noch existiert und von vielen KlientInnen nach wie vor sehr gerne in Anspruch genommen wird.

In den letzten drei Jahren veränderte sich die Arbeitssituation im Amt für Kinder- und Jugendhilfe erneut:

Es kam zum Kindschafts- und Namensänderungsgesetz 2013. Mit diesem Gesetz wurde auch die Neu­erung für Obsorgeträger etabliert, dass diese nun beim BG Anträge dahingehend stellen können, dass Maßnahmen, die von den KollegInnen des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe gesetzt wurden (Gefahr im Verzug
§ 211 ABGB), nun vom BG auf deren Richtigkeit hin (innerhalb von 4 Wochen) überprüft werden müssen.

Diese Möglichkeit der Überprüfung führte und führt weiterhin in solchen Fällen (in denen eine Maßnahme gegen den Willen der Obsorgeträger gesetzt wurde) häufig zu einer Beschwerdeflut: Anträge (der Eltern bzw. deren Anwälte) bei Gericht, Beschwerden bei den Vorgesetzten, der Jugend­anwaltschaft , der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe des Landes (Oberbehörde), zu denen ebenfalls Stellung genommen werden musste und muss … Alles zusätzlich zum verbalen Stress, der in solchen Situationen mit den KlientInnen entsteht.

Durch das neue Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz (Jänner 2014) entstanden neue Möglichkeiten für die KlientInnen. Es gibt nun die Möglichkeit der Akteinsicht gemäß § 14 TKJHG. Hierbei müssen die Akten in Bezug auf Rechtsansprüche Dritter auf Anonymität gelesen und vorbereitet (geschwärzt) werden, was je nach Aktenlage Stunden, Tage oder Wochen dauern kann.

Auch ist gemäß § 37 Abs. 5 TKJHG gefordert, dass Gefährdungsabklärungen durch zwei (fachlich quali­fizierte) Personen durchgeführt werden müssen, was den Einsatz der KollegInnen verdoppelt.

Durch formale Änderungen müssen nun in Bezug auf die „Hilfepläne“ die Problemlagen und Ziele aus der Sicht verschiedener Personen dargestellt und alle Personen der Familie in die Hilfepläne miteinbezogen werden, was dazu führt, dass – um alle Personen der Familie erreichen zu können – nun vermehrt Hausbesuche bei der Familie durchgeführt werden müssen.

Wir freuen uns auf jeden Fall darüber, dass unsere Vorgesetzten unsere Überforderung und die Notwendigkeit der Aufstockungen erkannt und die Anträge auf Aufstockungen unterstützt haben und wir diese (längst) nötigen Dienst­posten erhalten.

Im Bereich der Mindestsicherung gab es in den letzten Jahren ebenso große Veränderungen:

Gemäß eines Artikels (in der TT am 13. April 2016) wird aufgezeigt, dass (in Tirol) „die Mindestsicherung von 26 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 51 Millionen Euro im letzten Jahr gestiegen“ ist. Dies bedeutet, dass die Ausgaben in diesem Zeitraum um 96,15 Prozent zu­nahmen! Das heißt es muss nun (auch wenn es in den letzten Jahren bereits zu einigen Aufstockungen der Dienstposten gekommen ist) pro Sach­bearbeiter viel mehr Geld verwaltet werden. Außerdem muss vermehrt darauf geachtet werden, dass die KlientInnen die Anforderungen, die an sie gestellt werden, auch erfüllen (beispielsweise Nachweise, sich um Arbeit zu bemühen, Erwerb der Sprache, …)

Im Bereich der Mindestsicherung kommt nun zu drei zusätzlichen Dienstposten. Es wird niemanden erstaunen zu erfahren, dass es im Bereich des Referates Mindest­sicherung in den letzten Jahren ebenso zu einem ständige Ausscheiden von Kolleginnen, Neueinstellungen, Einschulungen, … gekommen ist.

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