Fehlende Transparenz, drohende Einsparungen: Gesetzesnovelle wirft Fragen auf.
„Die Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes ist schon längst überfällig. Aber in der vorliegenden Form wirft sie mehr Fragen auf als sie Lösungen bietet“
sagte heute Christopher Scepka, Jugendreferent der Hauptgruppe II der younion.
Nicht nur, dass aufgrund der neuen Dreispartigkeit der Pflegeberufe die Übersicht und die Transparenz für die PatientInnen verloren gehen könnte. Weiter ist auch zu befürchten, dass hinter der Novellierung als Intention eine reine Kostenreduktion steht.
„Wenn man nach und nach die Personalschlüssel umdreht und dadurch mehr Personal für die Aufgaben in der Pflege mit weniger Ausbildung einstellt, passt das mit einer propagierten Qualitätssteigerung nicht zusammen“,
warnt Scepka, selbst diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger. Zu befürchten sei, dass die Novellierung das Pflegesystem billiger machen soll.
Scepka:
„Ob dann auch die schon längst notwendige quantitative Steigerung – mehr Personal in der Pflege – kommt, bleibt abzuwarten.“
Auch die Frage nach der Attraktivierung der Pflegeausbildungen bleibt weitestgehend offen.
„Jungen Leuten sollten Perspektiven geboten werden. Deshalb werden wir uns die Entwicklung in den Ausbildungen genauestens anschauen. Die zweijährige Ausbildung zur Pflegefachassistenz ist als berufliche Erstausbildung gedacht, daher müssen auch Anreize geschaffen werden, damit junge Menschen diese Ausbildung annehmen“,
fordert Scepka.
„In der traditionellen Ausbildung zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson ist ein Taschengeld gesetzlich verankert. Wir fordern daher die Verantwortlichen auf, auch für die Ausbildung der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz solche und weitere Anreize zu schaffen. Wien sollte da natürlich als Vorbild fungieren!“,
so Scepka weiter.
Entsprechend dem Klinisch-Praktischen Jahr in der Medizinausbildung sollen die Praktika in der gleichen Höhe für alle Ausbildungen im Gesundheitsbereich finanziell abgegolten werden. Für das diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonal ist der Bachelor anzuerkennen, damit die Masterstudiengänge für diese nicht verschlossen bleiben.
Der Gesetzesgeber muss garantieren, dass Jung-DiplomandInnen und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, die heute schon das Gesundheitssystem aufrechterhalten, gegenüber den FH-AbsolventInnen nicht benachteiligt werden, wenn es um Fortbildungen, Karrierechancen, Bewerbungen oder Anstellungen geht.
„Wenn es um die Interessen und Rechte der ArbeitnehmerInnen und Auszubildenden in der Pflege geht, werden wir uns als Sozialpartner natürlich weiterhin einmischen, wo es notwendig ist!“
schloss Scepka.