(„Erschwerniszulage“)
In den angespannten Zeiten von heute, wo gefühlt stündlich neue Arbeitsaufträge von Politik, Arbeitgeberin und Eltern auf das ausführende Personal einprasseln, ist es nur recht und billig, zumindest jene Erschwernisse, die im Alltag des Arbeitslebens abgefangen werden müssen, abzugelten.
Diese Zulagen sind aufgrund ihrer Höhe ohnehin nicht mehr als eine minimale Anerkennung des Mehraufwandes, denn als echten Ausgleich für die geleistete Arbeit können sie ja wohl wirklich nicht gelten.
Als Abwesenheiten gelten alle ganztägigen Fehlzeiten wie Krankenstand, Pflegefreistellung, Urlaub oder ganztägige Überstundenrücknahme.
Im Nebengebührenkatalog der Stadt Wien lautet der betreffende Passus wie folgt:
Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung durch Vertretung eines/einer abwesenden Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentin unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienstpostens.
Zulage für Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen in den Kindergärten, als Abgeltung der durch die Dienstabwesenheit eines Kindergartenassistenten/ einer Kindergartenassistentin bedingten zusätzlichen Belastung, je abwesendem Kindergartenassistenten/ abwesender Kindergartenassistentin
je Arbeitstag 4,64 EUR Kz. 915001
Zulage für die Kindergartenleiter/Kindergartenleiterinnen, Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, in Ausbildung befindliche vollbeschäftigte Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagoginnen, Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagoginnen, Kinderkranken- und Säuglingspfleger/Kinderkranken- und Säuglingsschwestern in den Kindergärten als Abgeltung für die zusätzliche Belastung, die sich aus Gruppenzusammenlegungen bzw. Auflösung von Doppelbesetzungen von Krippen und Heilpädagogische Gruppen infolge der Dienstabwesenheit eines/einer Kindergartenleiters/Kindergartenleiterin, Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagogin, Sonderkindergartenpädagogen/ Sonderkindergartenpädagogin, in Ausbildung befindlichen vollbeschäftigten Kindergartenpädago-gen/Kindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagogin, Sonderhortpädagogen/Sonderhort-pädagogin, Kinderkranken- oder Säuglingspfleger/Kinderkranken- oder Säuglingsschwester im Kindergarten ergibt, je abwesende/n Bedienstete/n
je Arbeitstag 7,05 EUR Kz. 969001
Alle Beträge sind Bruttoangaben und ruhegenussfähig.