(„Erschwerniszulage“)

In den angespannten Zeiten von heute, wo gefühlt stündlich neue Arbeitsaufträge von Politik, Arbeitgeberin und ­Eltern auf das ausführende Personal einprasseln, ist es nur recht und billig, zumindest ­jene Erschwernisse, die im Alltag des Arbeitslebens abgefangen werden müssen, abzugelten.

Diese Zulagen sind aufgrund ihrer ­Höhe ohnehin nicht mehr als eine ­minimale Anerkennung des Mehraufwandes, denn als echten Ausgleich für die geleistete Arbeit können sie ja wohl wirklich nicht gelten.

Als Abwesenheiten gelten alle ganztägigen Fehlzeiten wie Krankenstand, Pflegefreistellung, ­Urlaub oder ganz­tägige Überstundenrücknahme.

Im Nebengebühren­katalog der Stadt Wien lautet der betreffende Passus wie folgt:

Die Zulage gebührt nur den Bediensteten, die von der zusätzlichen Belastung durch Vertretung eines/einer ­abwesenden Kindergartenassistenten/Kindergarten­assistentin unmittelbar betroffen sind. Sie gebührt ab dem ­ersten vollen Tag der Dienstabwesenheit. Als Dienstabwesenheit gilt auch die Vakanz des Dienst­postens.

Zulage für Kindergartenassistenten/Kindergartenassistentinnen in den Kindergärten, als Abgeltung der durch die Dienstabwesenheit eines Kindergartenassistenten/ einer Kindergartenassistentin bedingten zusätzlichen ­Belastung, je abwesendem Kindergartenassistenten/ abwesender Kindergartenassistentin
je Arbeitstag      4,64 EUR    Kz. 915001

Zulage für die Kindergartenleiter/Kindergartenleiterinnen, Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Sonderkindergartenpädagogen/Sonderkindergartenpädagoginnen, in Ausbildung befindliche vollbeschäftigte ­Kindergartenpädagogen/Kindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagoginnen, Sonderhortpädagogen/Sonderhortpädagoginnen, Kinderkranken- und Säuglingspfleger/Kinderkranken- und Säuglingsschwestern in den Kindergärten als Abgeltung für die zusätzliche Belastung, die sich aus Gruppenzusammenlegungen bzw. Auflösung von Doppelbesetzungen von Krippen und Heilpädagogische Gruppen infolge der Dienstabwesenheit eines/einer Kindergartenleiters/Kindergartenleiterin, Kindergartenpädagogen/Kinder­gartenpädagogin, Sonderkindergartenpädagogen/ Sonderkindergartenpädagogin, in Ausbildung befindlichen vollbeschäftigten Kindergartenpädago-gen/Kindergartenpädagoginnen, Hortpädagogen/Hortpädagogin, Sonderhortpädagogen/Sonderhort-pädagogin, Kinderkranken- oder Säuglingspfleger/Kinderkranken- oder Säuglingsschwester im Kindergarten ergibt, je abwesende/n Bedienstete/n
je Arbeitstag     7,05 EUR    Kz. 969001  

Alle Beträge sind Bruttoangaben und ruhegenussfähig.

Kindergarten-Info Juni2016

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