Zur Optierung

Wann würde sich eine Optierung lohnen?
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Unangenehme Wahrheiten

Unsere Forderung nach einer rechtssicheren, freiwilligen Optierungsmöglichkeit für alle Beschäftigten in die Besoldung Neu besteht seit dem Verhandlungsbeginn des neuen Systems. Am 9. Jänner 2019 wurde im Wiener Landesvorstand (höchstes gewerkschaftliches Gremium auf Landesebene) seitens der Hauptgruppe 2 eine Resolution bzgl. Optierung eingebracht und einstimmig angenommen (über alle Fraktionen hinweg).

Wann würde sich eine Optierung lohnen?

Vor dem Wechsel ins neue System, musst du dir folgende Fragen stellen:

  • Wie sieht es im neuen System mit meiner Abfertigung aus?
  • Ich bin pragmatisiert? Ein Umstieg bedeutet den Verlust des Pragmatikums. Welche Konsequenzen zieht das nach sich (Ruhestand/ Pension, Arbeitslosigkeit,…)?
  • Werden Vordienstzeiten im vollen Ausmaß angerechnet?
  • Macht ein Umstieg in meiner Gehaltsstufe bzw. in meinem Dienstalter noch Sinn?
  • Verändert sich an meinen Tätigkeiten nach der Optierung etwas?
  • Wie hoch wäre mein monatlicher Zugewinn nach einem Umstieg?
  • Habe ich durch einen Umstieg Verluste in der Lebensverdienstsumme?

Auf all diese Fragen gibt es derzeit keine Antworten

– nur Vermutungen. Zudem müssen Antworten auf diese Fragen rechtssicher sein. Der kleinste Irrtum könnte fatale Folgen haben.

Neu ist nicht zwingend immer besser – gerade wenn du schon lange im alten System arbeitest. Es gilt: Je länger du im Altsystem beschäftigt bist, umso geringer fällt der Vorteil bei einer Optierung aus, denn die Gehaltskurve im neuen System ist flacher, während sie im alten System bei dir vielleicht noch steigt. Und zur ganzen Wahrheit gehört auch: Wenn du schon lange in einem nach Seniorität bezahlten Schema bist, könnte der Wechsel sogar einen Verlust für dich bedeuten.

Unangenehme Wahrheiten

  • Hast du gewusst, dass im neuen Gehaltssystem die siebente Urlaubswoche wegfällt?
  • Hast du gewusst, dass Urlaub ohne Bezüge von 10 Jahren auf 3 Jahre reduziert wurde?
  • Hast du gewusst, dass es keine 2-jährigen Gehaltsvorrückungen mehr gibt?
  • Wird deine Tätigkeit nicht mehr benötigt, kannst du für andere Aufgaben eingesetzt werden – eventuell mit einer damit einhergehenden Veränderung deiner Bezahlung.
  • usw.

Wenn die Optierung für Kolleginnen und Kollegen im Altsystem kommt, wird sie immer nur auf freiwilliger Basis sein. Niemand kann oder wird dich zu einem Umstieg zwingen. Wenn es so weit ist, lass dich ausführlich beraten und entscheide dann.

Wichtig: Eine einmal getroffene Entscheidung zur Optierung kann nicht rückgängig gemacht werden.

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