Bürokratisierung statt Entbürokratisierung.

Im Bereich der Sozialarbeit sind Tendenzen zu beobachten, die es dieser Berufsgruppe zunehmend schwieriger machen, sich sinnvoll für ihre KlientInnen einzusetzen. Bürokratisierung statt Entbürokratisierung ist zu beobachten.

Es entsteht der Eindruck, dass Menschen verwaltet werden sollen und nicht, dass es um einen Problemlösungsprozess geht.

Angesichts der Tatsache, dass KlientInnen in diesem Bereich immer häufiger in einem frühen Stadium ihres Lebens Sozialarbeit brauchen eine ziemlich desaströse Tendenz.

Der Österreichische Berufsverband der SozialarbeiterInnen bezieht hier sehr klar Stellung:

Der Einbau bürokratischer Hürden zur verstärkten Abwehr von Ansprüchen und Anträgen löst keinerlei gesellschaftliche Probleme. Diese Taktik bringt zusätzliche massive menschenrechtliche Probleme ins Spiel und untergräbt Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde in unserer Gesellschaft.

Und eine weitere Tendenz gibt es, die BetriebsrätInnen Sorgen bereitet: Die Entscheidung was das Handlungsfeld von Sozialarbeit ist, wird immer willkürlicher.

Frei nach dem Motto: Einen Antrag kann doch jede/r ausfüllen, werden einzelne Agenden von Sozialarbeit an Menschen ohne Ausbildung oder besser gesagt, an Menschen von denen keine Ausbildung verlangt wird, also auch nicht bezahlt werden muss, abgegeben.

Wenn sich dann Menschen, die in anderen Ländern beispielsweise ein Jusstudium abgeschlossen haben, bereit  finden, diese Tätigkeiten zu übernehmen, ist der Betrieb darüber in der Regel natürlich nicht unglücklich. Um solchen Tendenzen entgegenzuwirken braucht es ein Berufs­gesetz mit klaren Regelungen, die diese Berufsgruppe und ihre Tätigkeit stärken und schützen.

Nur eine starke und selbstbewusste Sozialarbeit wird in der Lage sein, der Gesellschaft dort weiterzuhelfen, wo ihre üblichen Problemlösungsmechanismen versagen.

Die unabhängigen GewerkschafterInnen haben bei der letzten Arbeiterkammer-Vollversammung gefordert:

  • Für Menschen in sozialen Problemlagen muss ein einfacher Zugang zu Sozialarbeit möglich sein. Gesetzgeber und Landesregierungen werden aufgefordert, bürokratische Hürden deutlich zu reduzieren. Call Center-Lösungen mit standardisierten Fragebeantwortungen durch schlecht ausgebildetes Personal sind keine Antworten auf soziale Problemlagen.
  • Qualitativ hochwertige Sozialarbeit darf nicht dem wirtschaftsliberalen Messbarkeitswahn geopfert werden. Viele qualitativ wichtige Faktoren in der Sozialen Arbeit lassen sich nicht in messbare Standards gießen. In der Arbeit mit und für Menschen können naturwissenschaftliche Methoden die Realität nur unzureichend abbilden und führen damit zu einer verzerrten Wahrnehmung der Wirklichkeit.
  • Der Landesgesetzgeber soll in einem Berufsgesetz Ausbildung, Pflichtenkreis, Methoden, Berufs­ethik, Standesvertretung und Berufsschutz regeln. Ein Berufsgesetz ist notwendig, um den Tendenzen, Sozialarbeit nach unten zu nivellieren, entgegenzutreten. Ein Berufsgesetz mit klaren Strukturen ist aber auch für die Identität der Berufsgruppe ein wichtiger Faktor. Die derzeitige Situation, in der mitunter die Phantasien anderer Berufsgruppen darüber entscheiden, was Soziale Arbeit ist oder eben nicht, ist unbefriedigend und demotivierend.
  • Insbesondere in Krisenzeiten braucht es eine starke und handlungsfähige Sozialarbeit, die auch auf aktuelle, krisenspezifische Herausforderungen entsprechend reagieren kann. Oft wird gerade dort, wo Politik und Gesellschaft nicht mehr weiter wissen, Soziale Arbeit mit der Problemlösung beauftragt. Dazu braucht sie einen ausreichend breiten Handlungsspielraum und Schutz vor „verordneten, der Berufsethik widersprechenden Arbeitsbedingungen“. Diese sind im Berufsgesetz festzulegen.

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