An den Vorsitzenden der Hoheitsverwaltung (Hauptgruppe 1), Norbert Pelzer.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Lieber Norbert!

Mit Bedauern mussten im Hauptausschuss vom 9. Dezember 2015 der Vorsitzende des Dienststellenausschusses „Marktamt und Veterinäramt“ und ich zur Kenntnis nehmen, dass ein aufrechter und einstimmig gefasster Beschluss des Dienststellenausschusses entgegen Deinen bisherigen Aussagen „Ich werde nicht gegen die Entscheidung eines Dienststellenausschusses stimmen“ überstimmt wurde. Dasselbe Schicksal erlitt übrigens auch ein Beschluss von Wiener Wohnen.

Jetzt steht es dem Hauptausschuss natürlich zu, seine Entscheidung in solchen Fällen – sozusagen als zweite Instanz – unabhängig zu treffen. Eigenartig daran bleibt nur, dass in beiden Fällen die FSG VertreterInnen gegen ihren eigenen Beschluss in den Dienststellenausschüssen stimmten.

Bleiben wir beim Marktamt und Veterinäramt …

Die Grundvoraussetzung war eine ganz andere. Es sollten drei BVII und drei BIII Posten auf sechs BVI Posten umgewandelt werden. Die Neuorganisation der Marktgemeinschaften hat sich da dann praktisch „dazu gedrängt“.

Mit der Schaffung des FBR Teams – Strukturreform 2013 – wurde die Auflösung der Marktamtsabteilung 20/21 angedacht. Die Personalvertretung hat da schon mehrfach erkennen lassen, dass sie diese Auflösung nicht für notwendig und sinnvoll erachtet. Aus eins wurde auf einmal zwei und auch die Marktamtsabteilung 9/17-19 sollte aufgelöst werden. Und dann wurden die Posten­bewertungen so verschoben, dass drei BVII Posten auf BVI Posten abgewertet und neun Richtlinien Dienstposten geschaffen werden sollen. Gleichzeitig werden aus vier Marktgemeinschaften drei.

In der Sitzung vom 18.3.2015 hat der DA 125 den einstimmigen Beschluss gefasst, den beiden Anträgen der Abteilungsleitung (Postenabwertungen, Schaffung von Richtlinien-Dienstposten und Neugestaltung der Marktaufsichtsgemeinschaften) nicht zuzustimmen. Bei einer Weiterverfolgung der Projekte durch die Abteilungsleitung ist daher die Kompetenz für eine Entscheidung an den Hauptausschuss übergegangen. Die Abteilungsleitung hat ihre Anträge in der Folge auch am 25.3.2015 an den Hauptausschuss gerichtet.

In zwei nachfolgenden Gesprächen zwischen Hauptgruppe 1 und Abteilungsleitung (bei der ich als Vorsitzender eingeladen war) konnte kein Verhandlungsergebnis erzielt werden. Im Dienststellen­ausschuss waren wir uns aber einig, dass wir nicht gegen eine Vermehrung von höherwertigen Dienstposten sein können.

Ich habe aber von Anfang keinen Hehl daraus gemacht, dass ich die Richtlinien-Dienstposten für kein gutes Geschäft halte. Bis auf zwei Fälle tritt die Möglichkeit erst spät in Kraft (10 Jahre Magistrats­zugehörigkeit, 5 Jahre im FBR Team, sehr gute Dienst­beurteilung) und niemand kann wissen, ob diese Zusagen nicht von einem neuen Besoldungssystem – das 2017 kommen soll – überrollt werden. Abgesehen davon wird mit der Bevorzugung für höher­wertige Dienstposten der MitarbeiterInnen im FBR Team eine Zweiklassengesellschaft geschaffen. Bisher wurde das immer als Nichtziel – auch seitens der Abteilungsleitung – angesehen. Die Abteilungsleitung hat auch in ihren FAQs zur Umstrukturierung zu der Frage, ob alle MitarbeiterInnen des FBR Teams automatisch höherwertige Dienstposten erhalten, mit einem klaren „NEIN“ beantwortet.

Die jetzt zum Tragen kommende Konstellation ruft natürlich unter den RayonsbeamtInnen einen gewissen Unmut hervor, zumal auch nicht klar ist – eine zugesagte Evaluierung der Arbeitsaufteilung steht noch aus – ob die Schaffung des FBR Teams tatsächlich eine Entlastung für die RayonsbeamtInnen gebracht hat.

Aber weiter in der Geschichte …

Nachdem sich also der Ausschuss durchgerungen hätte, der „Vermehrung“ der höherwertigen Dienstposten zuzustimmen, blieb noch die Neuorganisation der Marktaufsichtsgemeinschaften. Und das machte sich die Abteilungsleitung natürlich ganz einfach, sechs Marktamtsabteilungen, da können dann nur drei Marktaufsichts­gemeinschaften bestehen, wahrscheinlich weil sechs durch zwei teilbar ist, oder weil das besser aussieht. Es gab seitens der Abteilungsleitung überhaupt keinen Versuch, sich eine andere Struktur für die Marktaufsicht zu überlegen, die aber die vier Marktaufsichtsgemeinschaften beibehalten hätte – wohlgemerkt gut funktionierende Marktgemeinschaften, wie Ergebnisse aus einer Arbeitsgruppe eindeutig festgestellt hatten. Und vor allem: Unsere Vertreter der Marktaufsicht im Dienststellenausschuss waren einhellig der Meinung, dass vier Marktaufsichtsgemeinschaften die bessere Variante sind.

Wie es dann zu einem Sinneswandel kam, ist mir unerklärlich, aber ich nehme an, Du und die FSG VerterterInnen des DA 125 habt Euch das gut überlegt und all die Dinge, die ich gerade beschrieben habe, berücksichtigt. Fachlich bleibt es rätselhaft, weshalb gerade in der Marktgemeinschaft West plötzlich zwei Marktmeister notwendig sind. Mit denselben Argumenten könnte man jedenfalls auch zwei Marktmeister in der Marktgemeinschaft Süd etablieren. Ich bin jetzt schon neugierig, wer diesen Posten erhalten wird.

Falls es zwischen Dir und der Abteilungsleitung zu weiteren Gesprächen gekommen ist, finde ich es eigenartig, dass der Vorsitzende des Dienststellenausschusses nicht darüber informiert wurde, bevor es zu einer endgültigen Meinungsbildung kam.

Was bleibt übrig?

Mit der wahrscheinlichen Zustimmung zu den Dienstposten­änderungen ist der Fall eingetreten, dass diese Zustimmung automatisch als Zustimmung zu drei Marktaufsichtsgemeinschaften gewertet wurde. Das geht nicht anders, außerdem ist es politischer Wille. Was heißt überhaupt politischer Wille? Hat die Stadträtin von sich aus eine Änderung einleiten wollen? Sind die Konzepte nur in der MA59 entstanden und wurden dann von der Stadträtin abgesegnet? – Ist das politischer Wille? Und macht Ihr Euch nicht zu Handlangern dieses „politischen Willens“? Gar nicht umgehen kann ich mit Deiner Aussage: „Wie sich eine Abteilung organisiert – da hat die Personalvertretung keinen Einfluss“.

Das stimmt so sicher nicht – und wenn, wären wir als Personal­vertretung und Gewerkschaft unnötig. Zu oft habe ich in meiner Tätigkeit als Personalvertreter auch erleben müssen, dass wir uns vorsorglich für nicht zuständig erklären. Und wir sollten uns aber für zuständig erklären! Einmischung erwünscht! Ginge es nur um rechtliche Probleme, könnte ich wahrscheinlich mit mehr Erfolg einen Rechtsanwalt engagieren, der in meinem Sinne tätig wird..

Rechtlich war auch die Abstimmung im Hauptausschuss nicht in Ordnung. Aus zwei mach‘ eins, die Anträge wurden einfach zusammengefasst. Das wäre schon in Ordnung, aber nur im Hinblick auf die Auswirkungen. Wenn nämlich der Antrag für die Postenbewertungen die Neueinteilung der Marktgemeinschaften bedingt, dann kann mensch nur zu beiden Anträgen nein sagen, weil die Geschicke dieser Anträge untrennbar verknüpft sind. Und wenn nicht, dann hätte über jeden Antrag gesondert abgestimmt werden müssen.

Und zum Ende

Ich scheide ja mit Jahresende wegen eines Freijahres aus meinen Funktionen. Die Sitzung vom 9. Dezember 2015 erleichtert mir das. Trotzdem habe ich die Hoffnung, dass sich Gewerkschaft und Personalvertretung in Zukunft viel mehr einbringen und einmischen wird. Es werden auch in Wien keine leichten Jahre werden – als Vorboten können da durchaus die Sperrbeträge im Budget herangezogen werden. Wir könnten als Gemeinschaft viel stärker sein, wenn wir nicht viel zu viel Energie in Fragen der Macht­erhaltung und -ausübung und in die eigene Verwaltung investierten.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen gute Besserung.

Mit freundlichen Grüßen

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