… in den alten [*] und den neuen [**] Standards, betreffend WirtschaftshelferInnen und Supervision!

2006 Institutionelle Vorgaben, S.21:

Reflexion ist ein wesentliches Merkmal professionellen pädagogischen Handelns und findet in Supervision und Teamsitzungen statt. Die Reflexion der pädagogischen Prozesse bedeutet Sichtweisen zu entnehmen, zu diskutieren und zu nützen, Veränderungsprozesse zu beachten oder in Gang zu bringen und in Gruppensupervisionen übereinstimmende Entscheidungen zu treffen.

2015 Vorwort des Dezernenten:

Im Unterschied zur Arbeit mit Kindern in der Vergangenheit, die Menschen und Institutionen bisweilen immer noch sehr belastet, bedeutet Sozialpädagogik heutzutage u.a. Reflexion, individuelle Planung, Wissenschaftlichkeit.

FAZIT: Reflexion war und ist wichtig!

2006 Institutionelle Vorgaben, S. 22:

Gruppensupervisionen und Teamsitzungen finden verpflichtend 14-tätig je 2 Stunden statt und sind Bestandteil der Normdienstzeit.

2015 So sichern wir die Qualität unserer Arbeit, Supervision, S. 40:

Team- und Einzelsupervision sind themenspezifisch mit der Pädagogischen Leitung zu vereinbaren (siehe auch Arbeitszeitmodell für SozialpädagogInnen [***], Pkt. Supervision). Nach den vereinbarten Themen orientiert sich auch die Auswahl der supervidierenden Person.

FAZIT: Gruppensupervision scheint nicht mehr verpflichtend zu sein. Sie scheint eine Vereinbarung zu verlangen.

Im Arbeitszeitmodell ist, nachzulesen, dass „Teamsupervision und Teamsitzungen“ in den Standards geregelt werden. (S.1)

Und noch etwas scheint sich verändert zu haben!

2008 Dienstposten: Wirtschaftshelfer/in, Arbeitsplatzbeschreibung:

Zusammengefasst werden hier hauswirtschaftliche Arbeiten angeführt, wie z. B. Mithilfe bei Großeinkäufen, der tägliche Einkauf, Mithilfe beim Kochen, Näharbeiten, Wäschewechsel usw.

Auch Reinigungsarbeiten sind angeführt, wie z. B. sanitäre Anlagen, Böden wischen und saugen.

Und um Mitarbeit und Kooperation wird gebeten bzgl. der pädagogischen Grundsätze und der selbstständigen Erledigung der Routinearbeiten.

2015: Arbeitsplatzbeschreibungen des sozialpädagogisch tätigen Personals: Wirtschaftshelferinnen und Wirtschaftshelfer, S. 27

  • Hauswirtschaftliche Arbeiten
  • Reinigungsarbeiten
  • Unterstützung der Kinder bei der Alltagsroutine nach pädagogischer Anleitung
  • Unterstützung der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bei Hol- und Bringdiensten von Kindern
  • Umsetzung des Leitbildes der MAG ELF

FAZIT: Die Mitwirkung bei Routinearbeiten wurde genauer festgelegt. Nunmehr sind die Unterstützung bei der Alltagsroutine, sowie Hol- und Bringdienste erstmals ins Profil aufgenommen. Diese waren bis 2015 nur freiwillig zu leisten – und das sollte schon erwähnt sein: oft und auch gerne wurden sie übernommen! Dennoch haben sich die Aufgaben damit auf das pädagogische Feld erstreckt. Das erfordert eine höhere Qualifikation, mündet jedoch nicht in einem höheren Gehalt.

Die Schwierigkeiten der in der MAG ELF betreuten Kindern und Jugendlichen sind manchmal groß und zeigen sich in problematischem Verhalten. Aus Sicht der KIV/UG muss hier die Rückzugsoption klar festgeschrieben werden. Die Betreuung darf mit Begründung abgelehnt werden, ohne Nachteile in der Beurteilung befürchten zu müssen.

Quellenverzeichnis:

* (alte) Fachliche Standards für sozialpädagogische Einrichtungen der MAG ELF: Printversion, online nicht mehr abrufbar

** (neue) Fachliche Standards für sozialpädagogische Einrichtungen der MAG ELF (Login erforderlich)

*** Arbeitszeitmodell für SozialpädagogInnen (Vollzeit) in sozialpädagogischen Einrichtungen im Turnus- und Wechseldienst (Login erforderlich)

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