Wir, die Frauen, die bei der Stadt Wien arbeiten, haben rein statistisch gesehen mit 70% die Mehrheit. Der Umkehrschluss, dass wir auch die Macht haben, ist leider nicht zulässig. Die patriarchale Grundstruktur unserer Gesellschaft ist tief verankert und ist fester Bestandteil unseres Alltags und unseres Rollenbildes – auch unbewusst.

Dass von arbeitenden Frauen somit meist erwartet wird, sich in patriarchale Strukturen zu fügen, diesen gleichzeitig zu entsprechen und zusätzlich unter hoher Belastung weiterhin die überlieferten Rollen der Frau in der Familie zu erfüllen, wird von Dienstgeber*innen und – zumeist männlichen – Führungskräften sowohl im Arbeitsleben als auch in der Politik völlig ignoriert und teils belächelt.

Dass dabei die Frauen die sozialen, persönlichen und finanziellen Verliererinnen sind, wird kaum ernsthaft thematisiert, geschweige denn als Problem erkannt und einer gerechten Lösung zugeführt.

Nach wie vor berufen sich die „Mächtigen“ der Stadt darauf, dass das Einkommen der Mitarbeiter*innen der Stadt Wien unabhängig vom Geschlecht ist. Unsere gültigen Gehaltsschemata unterscheiden nicht zwischen Mann und Frau; ja, das ist richtig. Dass aber viele Frauen in Berufen arbeiten, die niedrig besoldet werden, dass nach wie vor Teilzeit weiblich ist, dass Aufstiegschancen noch immer hauptsächlich männlich sind – das ist ebenso richtig und wahr.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns eine zentrale Gerechtigkeitsfrage. Ohne verbindliche Maßnahmen, die frauenpolitische Verbesserungen garantieren, wird es nicht gehen.

Darum fordern wir:

  • Spezielle Frauenförderungsprogramme hinsichtlich höherem Einkommen, Karriere und Führung durch Mentoring
  • Zusätzliche Kinderbetreuung
  • Flächendeckende Aus- un­­d Weiterbildung in bezahlter Dienstzeit
  • Aufstockung der Frühkarenz auf 3 Monate
  • Rechtsanspruch auf Frühkarenz (früher Papamonat) mit Lohn und Gehaltsfortzahlung ohne Anrechnung auf das Kinderbetreuungsgeld für alle Mitarbeiter*innen, welche diese nützen wollen
  • Reduktion der Wartefrist beim Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Frühkarenz auf drei Monate (analog der Wochengeldberechnung).
  • Weiterentwicklung und Umsetzung von Arbeitszeit-Modellen für die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
  • Aufstockung der Arbeitsplätze im Sinne der Inklusion

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