Pensionspaket – das ändert sich
- KIV Redaktion
- 24. Juni
- 4 Min. Lesezeit

Wir brauchen ein stabiles und sozial verträgliches Pensionssystem, das nachhaltig abgesichert ist. Das Pensionspaket, das die Regierung jetzt vorgelegt hat, bringt einige Veränderungen mit sich. Ziel ist, dass die Menschen länger gesund arbeiten können und das faktische Pensionsalter damit zu erhöhen. Das soll geschehen, ohne in bestehende Pensionen einzugreifen, ohne Pensionen zu kürzen und ohne das Pensionsantrittsalter auf 67 zu erhöhen. Dafür sind folgende Maßnahmen angedacht:
Teilpension
Ziele
Manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können aus verschiedenen Gründen, beispielsweise gesundheitlichen, nicht mehr fünf Tage pro Woche arbeiten. Aber sie können und wollen zum Beispiel drei Tage pro Woche arbeiten. Dafür wird es ab 1. Jänner 2026 die Teilpension geben.
Mit der Teilpension soll die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht werden. Durch mehr Flexibilität sollen Menschen länger gesund in Beschäftigung gehalten werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben. Mit der flexiblen Ausgestaltung wird von dem „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ in der Pensionsversicherung abgewichen.
Wie funktioniert die Teilpension?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Pension haben, besteht auch ein Anspruch auf eine Teilpension. Dafür müssen sie mit ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um mindestens 25 % vereinbaren. Dazu sind drei Varianten möglich.
Für die reduzierten Wochenstunden erhalten Beschäftigte weiterhin ihr Einkommen. Für den anderen Teil wird – wie der Name sagt – ein Teil der Pension ausbezahlt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind weiterhin Beschäftigte und zahlen dadurch weiterhin auf ihr Pensionskonto ein. Wer zu einem späteren Zeitpunkt zur Gänze in die Pension geht, bekommt durch dieses Modell einen höheren Auszahlungsbetrag.
Voraussetzungen für die Teilpension
Besteht ein Anspruch auf eine (vorzeitige) Alterspension und
wird die Arbeitszeit um mindestens 25 % reduziert,
so besteht ein Anspruch auf Teilpension entsprechend dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion.
Es kommt jener Abschlag bei der Berechnung der Teilpension zur Anwendung, der für die Pensionsart gilt, auf die der Anspruch besteht.
Es besteht keine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden.
Gilt ab 1.1.2026.
Wer kann die Teilpension in Anspruch nehmen?
Versicherte mit einem Pensionsanspruch (Erfüllung der Voraussetzungen für eine Pension):
Korridorpension (möglich ab 62, ab 1.1.2026 Anstieg auf 63)
Langzeitversichertenpension (möglich ab 62)
Schwerarbeitspension (möglich ab 60)
Alterspension (Frauen: derzeit möglich ab 61; Männer: ab 65)
Drei Varianten der Arbeitszeitverkürzung
Variante 1: Reduktion der Arbeitszeit um 25 bis 40 %: Teilpension in der Höhe von 25 % der Gesamtgutschrift des Pensionskontos
Variante 2: Reduktion der Arbeitszeit um 41 bis 60 %: Teilpension in der Höhe von 50 % der Gesamtgutschrift des Pensionskontos
Variante 3: Reduktion der Arbeitszeit um 61 bis 75 %: Teilpension in der Höhe von 75 % der Gesamtgutschrift des Pensionskontos
Beispiel
Eine Person hat den Anspruch auf Korridorpension zum Alter von 63 Jahren erfüllt. Die Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto beträgt 3.000 Euro. Es erfolgt eine Reduktion der Arbeitszeit um 50 %, 50 % des Pensionskontos werden geschlossen. Aus dem geschlossenen Teil des Kontos wird die Teilpension gebildet. Die Teilpension beträgt 1.500 Euro (50 % von 3.000 Euro) minus 10,2 % Abschlag (5,1 % pro Jahr bei der Korridorpension) = 1.347 Euro Teilpension.
Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann meint dazu: „Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben einen unverzichtbaren Mehrwert an Erfahrung und Expertise. Mit der Teilpension schaffen wir eine Möglichkeit, mit der Fachkräfte länger im Erwerbsleben bleiben und gleichzeitig sanft in die Pension gleiten können. Die Teilpension ist eine wichtige Maßnahme, um ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen länger gesund im Erwerbsleben zu halten. Sie trägt dazu bei, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und bringt eine höhere Pension.“
Altersteilzeit
Die Altersteilzeit bleibt, sie wird mit dem System der Teilpension harmonisiert. Das heißt, dass man die Altersteilzeit nur so lange in Anspruch nehmen kann, wie noch keine Teilpension möglich ist bzw. kein Pensionsanspruch besteht. Altersteilzeit gebührt für längstens drei Jahre für Personen, die in spätestens drei Jahren die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension erfüllen oder das Regelpensionsalter erreichen.
Neuregelungen
Verkürzung des Höchstausmaßes des Altersteilzeitgeldes auf längstens drei Jahre vor Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf die Korridorpension oder vor Erreichen des Regelpensionsalters
Beispiel 1: 60-jährige Person, Anspruch auf Korridorpension mit 63 Jahren => Altersteilzeitgeld für 3 Jahre bis zum Anspruch auf Korridorpension mit 63, danach Teilpension möglich
Beispiel 2: 62-jährige Person, kein Anspruch auf Korridorpension => Altersteilzeitgeld für 3 Jahre bis zum Regelpensionsalter mit 65 möglich
Entfall des Altersteilzeitgeldes bei Aufnahme einer Beschäftigung bei einer anderen Arbeitgeberin
Übergangsbestimmungen
Für Personen, die ihr Regelpensionsalter nach spätestens fünf Jahren vollenden, gebührt Altersteilzeitgeld für Altersteilzeit-Vereinbarungen mit Laufzeit für längstens
4,5 Jahre im Jahr 2026
4 Jahre im Jahr 2027
3,5 Jahre im Jahr 2028
Ab 2029 gilt die neue Regelung mit Höchstdauer von 3 Jahren.
Nachhaltigkeitsmechanismus
Der so genannte Nachhaltigkeitsmechanismus verpflichtet eine Nachfolgeregierung dafür zu sorgen, dass die Pensionen langfristig sicher bleiben. Aufgabe der ÖVP-SPÖ-Neos-Regierung in den nächsten Jahren ist es deshalb, ältere Menschen in Beschäftigung zu bringen und zu halten. Warum? Weil wir wollen, dass Menschen bis zur Pension einer gut bezahlten, würdevollen Arbeit nachgehen. Weil wir nicht wollen, dass Menschen aus Krankheit und Arbeitslosigkeit in Pension gehen. Und weil wir wollen, dass Menschen von ihrer Pension gut leben können. Der Nachhaltigkeitsmechanismus ist somit eine Selbstverpflichtung der Politik, diese Ziele zu erreichen: Damit wird gesetzlich vorgesehen, dass ab 2030 verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn der vorgesehene Budgetpfad für Pensionsausgaben nicht eingehalten werden kann.
Weitere Maßnahmen für Beschäftigung älterer Menschen
Zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Personen sind weitere Schritte geplant:
Aufbau eines Anreiz- und Monitoringsystems zur Beschäftigungsförderung ab 60 Jahren
Evaluierung und Ausbau bestehender Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungssituation
Evaluierung und Ausbau altersgerechter Arbeitsplätze und Präventionsmaßnahmen für gesundes Arbeiten im Alter
Stärkere Qualifizierungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Ziel ist, das bestehende Regelpensionsalter gesund erreichen zu können und damit das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben. Modelle dazu sollen unter Einbindung der Sozialpartner erarbeitet werden.
Wie im Regierungsprogramm vorgesehen soll die steuerliche Begünstigung von Arbeiten nach dem Regelpensionsalter unter Einbindung der Sozialpartner erarbeitet werden.
Die Meinung der KIV zum Pensionspaket
Im Vorhaben der Regierung ist das Grundproblem, die langsamen Bestrebungen zur Anhebung des Pensionsalters auf 70, sichtbar. Es ist fraglich, ob das angeschlagene Budget des Bundes das Pensionssystem in Hinblick auf die gestiegene Lebenserwartung in Österreich langfristig halten kann. Durch die steigende Anzahl von Pensionistinnen und Pensionisten, die aus dem Pensionstopf ausbezahlt werden, im Vergleich zu den aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in den Topf einzahlen, entsteht hier ein demografisch bedingtes Defizit. Auch der steigende Teilzeitanteil verschärft das Problem, denn dadurch wird großflächig weniger in das Pensionssystem eingezahlt, als an die Pensionistinnen und Pensionisten ausbezahlt wird. Dadurch ist das Pensionssystem immer wieder im Wackeln. Es braucht eine gut durchdachte Solidarabgabe (umgangssprachlich „Reichensteuer“), um dieses System langfristig zu stützen und zu finanzieren.