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Sanfter Wiedereinstieg


Kindergärtnerin sitzt vor Spielzeug

Weil es nicht egal ist, wie ein guter Start nach einem Langzeitkrankenstand organisiert wird.

 

Vorgehensweise sanfter Wiedereinstieg/ Diensterleichterung


  • Der Antrag für einen sanften Wiedereinstieg bzw. eine Diensterleichterung ist nach einem Langzeitkrankenstand möglich.

  • Ein Krankenstand gilt als lange, wenn er mindestens 50 Tage oder länger dauert.

 

Wie beantrage ich nun den sanften Wiedereinstieg/ die Diensterleichterung?


  • Melde dich im Referat Berufliche Gesundheitsförderung.

  • Frage nach der Nummer deines zuständigen Arbeitsmedizinerin*Arbeitsmediziners und sagen dazu, dass es sich um einen sanften Wiedereinstieg/ eine Diensterleichterung handelt.

  • Mit der*dem Arbeitsmedizinerin*Arbeitsmediziner vereinbarst du einen Termin, bei dem du deine Befunde mitbringst.

  • Der*die Arbeitsmediziner*Arbeitsmedizinerin entscheidet dann, welche Form der Diensterleichterung für dich angemessen ist. Dies kann von erleichterter Tätigkeit bis hin zur Stundenreduzierung gehen, längstens jedoch für 3 Monate.

  • Da ein sanfter Wiedereinstieg/ die Diensterleichterung dabei helfen soll, dich schonend wieder in den Arbeitsalltag einzuführen, ist ein längerer Urlaub in dieser Zeit nicht gerne gesehen, trotzdem kannst du mit dem Einverständnis deiner*s Vorgesetzten Urlaubstage beantragen. Die genommenen Urlaubstage werden nicht in die Zeit des sanften Wiedereinstiegs bzw. der Diensterleichterung miteingerechnet und verschieben somit den letzten Tag um diese Zeit nach hinten.


WICHTIG! Den Antrag dafür musst du noch im Krankenstand, also vor dem “normalen” Dienstbeginn, stellen.

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