Mit der Altersteilzeit wird auch dem höheren Pensionsantrittsalter Rechnung getragen und ein gleitender Übergang in die Pension bzw. den Ruhestand ermöglicht.
Für die Dienstgeberin ist das nicht nur ein belastender Kostenfaktor, sondern soll krankheitsbedingte Fehlzeiten reduzieren und einen geordneten Wissenstransfer an die nächste Generation sicherstellen.
Der fehlende Rechtsanspruch auf die Altersteilzeit kann in bestimmten Abteilungen durchaus noch zu Unzufriedenheit führen. Genau dort wo die Personaldecke ohnehin schon dünn ist oder es Rekrutierungs-probleme gibt, könnte die Dienstgeberin auf die Idee kommen Altersteilzeit abzulehnen. Die Begründung Personalmangel könnte dann dazu führen, dass vielen KollegInnen nicht von der Altersteilzeit profitieren. Genau hierzu wird es den Einsatz der Gewerkschaft und der Personalvertretung vor Ort brauchen, damit eine derartige Drucksituation erst gar nicht entsteht.
Kritik?
Wenn man unbedingt etwas kritisieren möchte, dann wären dies das Fehlen von einer Blockvariante und das Fehlen eines verbindlicheren Anspruchs für die Altersteilzeit selbst. Jene die eine Blockvariante vermissen, können mit ein wenig Augenzwinkern auf die Möglichkeit des Sabbaticals unmittelbar vor dem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsleben verwiesen werden. Leider ohne dienstgeberseitige Zuzahlung zur Lohnlücke.