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Nebenbeschäftigung: Dann mach ich mal was nebenbei …

Nachdenklicher junger Mann mit orangem Pullover vor lila Wand

Darf ich mir einfach so eine Nebenbeschäftigung suchen?

 

Die*der Mitarbeiter*in darf keine Nebenbeschäftigung ausüben, die sie*ihn an der genauen Erfüllung der dienstlichen Aufgaben behindert, die Vermutung einer Befangenheit hervorruft oder die Achtung und das Vertrauen, die ihrer*seiner Stellung als Bedienstete*r der Stadt Wien entgegengebracht werden, untergraben könnte.

 

  • Jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung ist dem Magistrat unverzüglich zu melden (Art, Umfang und erforderlicher Zeitaufwand der Nebenbeschäftigung).

  • Die Meldung der Nebenbeschäftigung muss vor dem tatsächlichen Beginn der Ausübung erfolgen.

  • Eine während der Arbeitszeit ausgeübte Nebenbeschäftigung ist jedenfalls verboten.

  • Eine außerhalb der Arbeitszeit ausgeübte Nebenbeschäftigung könnte unter das Verbot fallen, da die Freizeit der*des Mitarbeiter*in vordringlich zu Erholungszwecken und der Einhaltung der Arbeitsfähigkeit dient.

  • Kommt die*der Mitarbeiter*in der Aufforderung, die Nebenbeschäftigung aufzugeben nicht nach, kann dies dienstrechtliche Folgen haben. 

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