Versetzung

Was ist eine Versetzung?
Was kann die Personalvertretung tun?
Ich will selbst eine Versetzung

Was ist eine Versetzung?

Vereinfachend kann eine Versetzung als Wechsel des Dienstpostens beschrieben werden. Im Dienstrecht der Stadt Wien ist eine Versetzung rechtlich als Weisung konstituiert. Anders als bei manch anderen öffentlichen Dienstgebern ist bei der Stadt Wien ein Recht auf einen Bescheid nicht vorgesehen.

Unser Dienstrecht sagt dazu Folgendes:

BeamtInnen (§19 DO 1994) „Versetzungen auf andere Dienstposten sind aus Dienstrücksichten stets zulässig“

Vertragsbedienstete (§ 10 VBO 1995) „Der Vertragsbedienstete kann, wenn es im dienstlichen Interesse gelegen ist, einer anderen Dienststelle zur Dienstleistung zugewiesen werden. Erfolgt dies auf Dauer, liegt eine Versetzung vor.“

Als gesetzliche Einschränkung gilt, wie bei der Dienstzuteilung, dass du als Bedienstete/r im Allgemeinen nur zur Durchführung jener Geschäfte verpflichtet ist, zu deren Verrichtung du auf Grund deiner Anstellung und des allgemeinen Geschäftskreises deiner Bedienstetengruppe bestimmt ist. Wenn es der Dienst jedoch erfordert, kannst du nach Maßgabe deiner Eignung vorübergehend auch zur Verrichtung eines anderen Geschäftskreises herangezogen werden.

Was kann die Personalvertretung tun?

Die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung sind bei Versetzungen stärker als bei Zuteilungen. Vor einer Versetzung hat die Dienstgeberin die PV zu informieren und diese kann innerhalb von 14 Tagen einen begründeten Einspruch erheben.

Bei der konkreten Betrachtung ob eine Versetzung oder ein einer Versetzung gleichzuhaltender Vorgang vorliegt, ist die Sache schon komplexer. Zu diesem Thema existiert eine erhebliche Anzahl an Judikatur, die eine Einzelfallbetrachtung notwendig macht. Ob eine Versetzung vorliegt, kann nicht nur nach dem Kriterium “neuer Dienstposten” entschieden werden. In der Judikatur reicht manches Mal schon ein Merkmal (komplett neue Aufgaben, neuer Vorgesetzter, neuer Arbeitsplatz) um von einem einer Versetzung gleichzuhaltenden Vorgang auszugehen.

Wende dich also bei Fragen bitte direkt an uns unter 01 4000 838 67.

Ich will selbst eine Versetzung

Wenn du selbst den Wunsch hast, deinen Dienstposten zu wechseln, steht dir eine magistratsinterne Job-Börse zur Verfügung. Weitere Informationen dazu findest du hier.